Schmerzensgeld für psychische Schäden
Fehlbehandlungen können bei Patient:innen zu schweren psychischen Schäden bzw. Leid führen. Unter bestimmten Umständen kann das ein höheres Schmerzensgeld begründen.
Die Fälle
Herr B. hat eine Krebserkrankung überstanden. Bei den Kontrolluntersuchungen sind die Befunde unauffällig. Als der Krebs plötzlich erneut auftritt, fällt bei näherer Betrachtung auf, dass man den neuen Tumor früher hätte feststellen können. Durch die verzögerte Behandlung verschlechtert sich die Prognose wesentlich. Dies löst bei Herrn B. eine schwere Depression aus.
Frau K. erleidet bei einer Routineoperation eine schwerwiegende und anhaltende Nervenschädigung. Sie ist dadurch in ihrer gewohnten Lebensführung und Freizeitgestaltung stark beeinträchtigt. Dies belastet sie zusehends auch psychisch.
Erhalten die Personen Schadenersatz?
In beiden Fällen nimmt die Patientenanwaltschaft mit den Krankenhausträgern Verhandlungen auf. Nach Vorlage der entsprechenden Gutachten wird auch jeweils die Haftung dem Grunde nach anerkannt. Bei der Verhandlung über die Höhe der Entschädigung werden standardgemäß Schmerzensgeld, Haushaltshilfe, sonstige Kosten, Verdienstentgang und die Abgeltung der Dauerschädigung sowie möglicher Spätfolgen gefordert.
In weiterer Folge wird offenkundig, dass die beiden Personen unter starken psychischen Erkrankungen leiden, die durch die Fehlbehandlungen ausgelöst wurden. Da es im Erstgutachten nicht berücksichtigt wurde, wird dies von den Patientenanwält:innen gesondert vorgebracht.
In beiden Fällen werden die psychischen Belastungen als eigener Schaden mit Krankheitswert anerkannt, da sie das normale Maß, das in solchen Fällen auftreten kann, übersteigen. Damit kann ein höheres Schmerzensgeld erzielt werden.
In welchen Fällen werden psychische Belastungen anerkannt?
Fällt einem rechtlichen Vertreter (z. B. Patienten- oder Rechtsanwält:innen) auf, dass eine außergewöhnliche psychische Belastung vorliegt, muss er dies in den Verhandlungen vorbringen und durch ein Gutachten aus dem Fachgebiet der Psychiatrie abklären lassen. Wird die psychische Erkrankung unzureichend dargestellt, kann dies weitreichende Folgen für den:die Patient:in, aber auch für die rechtliche Vertretung haben.
Verabsäumt letztere die offensichtlichen psychischen Folgen abzuklären und gegebenenfalls in der Forderung zu berücksichtigen, könnte dies zur Haftung der rechtlichen Vertretung führen. Deshalb wird bei allen Fällen, bei denen eine psychische Belastung auffällt, eine genaue Abklärung dieser Folgen notwendig sein.
Unsere Kooperation mit der Patientenanwaltschaft
Hier berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befasst sind. Diesmal:
Vorarlberg
Patientenanwaltschaft für das Land Vorarlberg
Marktplatz 8
6800 Feldkirch
Tel. 05522 815 53
Fax 05522 815 53-15
E-Mail: Patientenanwalt Vorarlberg
Patientenanwalt Vorarlberg
Kommentieren
Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.
Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.
Anmelden0 Kommentare