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Krankenschwester Patientenakte Dokumentation
Qualitätssichernde Maßnahmen und eine Verbesserung der Dokumentationsprozesse in Spitälern sind von großer Bedeutung. Bild: DC Studio / Shutterstock.com

Komplikationen nach einer OP: Besteht Anspruch auf Entschädigung?

Bei der Frage, ob in einem bestimmten Fall ein Behandlungsfehler vorliegt und Patient:innen Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben, spielt die Dokumentation in der Krankengeschichte eine wichtige Rolle.

Starke Schmerzen nach einer Hüftoperation

Frau S. hat nach einer Hüftoperation starke Schmerzen. Sie erhält Tabletten und Infusionen in höchster Dosis. Die Physiotherapie muss sie wegen der Schmerzen abbrechen. Bei den Kontrolluntersuchungen im Krankenhaus geht man aufgrund der äußerlich unverdächtigen Wunde sowie der Röntgen- und Laborbefunde davon aus, dass es sich um muskuläre Ansatzbeschwerden handelt.

Als nach fünf Monaten die Schmerzen unerträglich werden, wird Frau S. im Krankenhaus stationär aufgenommen. Es wird eine Infektion festgestellt und die Hüftprothese entfernt. Erst nach mehreren Wochen, als sich der Allgemeinzustand der Patientin verbessert hat, kann ihr eine neue künstliche Hüfte eingesetzt werden.

Hätte die Komplikation vermieden werden können?

Die Patientin hatte aufgrund ihres starken Übergewichts bei dem Eingriff ein erhöhtes Risiko für Komplikationen. Aus diesem Grund hätte Sie nach dem Stand des Wissens (lege artis) vor der Operation jedenfalls Antibiotika erhalten müssen. In der Krankengeschichte von Frau S. ist keine Antibiotikagabe dokumentiert. 

Die Patientenanwaltschaft ersucht das Krankenhaus um eine Stellungnahme. Der ärztliche Direktor und die Risikomanagerin zeigen sich sehr kooperativ. Sie gehen davon aus, dass Frau S. – wie in solchen Fällen üblich – vor der Operation Antibiotika zur Verhinderung von Infektionen erhalten habe. Es wird allerdings zugegeben, dass dazu kein Eintrag in der Krankengeschichte zu finden ist. 

Besteht Anspruch auf Schadenersatz?

Frau S. erhält eine Entschädigungszahlung, da das Krankenhaus nicht nachweisen kann, dass die Antibiotikagabe tatsächlich erfolgt ist. Für die Patientenanwaltschaft zeigt dieser Fall, wie wichtig die Routinedokumentation ist, aber auch, dass Krankenanstalten immer häufiger offen und transparent Fehler eingestehen.

Der Fall ist darüber hinaus von Bedeutung, weil er zeigt, wie wichtig qualitätssichernde Maßnahmen und eine Verbesserung der Dokumentationsprozesse in Spitälern sind.

Unsere Kooperation mit der Patientenanwaltschaft

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VKI-Kooperation mit der Patientenanwaltschaft. Bild: ARGE PatientenanwältInnen

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Fax 02742 9005-15660
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Internet: www.patientenanwalt.com

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