Behandlungsfehler können das ganze weitere Leben beeinträchtigen. Besonders schwer wiegt das bei Kindern. Das muss bei Schadenersatzleistungen berücksichtigt werden.
Fall 1
Im Verlauf einer Geburt kommt es zu Komplikationen. Das Kind bleibt mit der Schulter im Becken der Mutter hängen. Das führt zu einem Geburtsstillstand. Die Ärzte leiten sofort Notfallmaßnahmen ein. Dabei passiert ein Fehler, es kommt zu einer Schädigung des Nervengeflechts im Bereich der Schulter. Das hat eine dauerhafte Einschränkung der Beweglichkeit des Armes zur Folge.
Fall 2
Bei der Untersuchung eines Neugeborenen werden schlechte Blutwerte festgestellt, die Behandlung wird jedoch zu spät eingeleitet. Das Kind erleidet dadurch eine schwere Hirnschädigung und ist auf ständige Betreuung und Pflege angewiesen.
Intervention
Behandlungsfehler bei Kindern können Auswirkungen auf deren gesamtes weiteres Leben haben. Bei Schadenersatzleistungen ist dies zu berücksichtigen. Sie können deshalb außerordentlich hoch ausfallen. Deshalb wird sehr genau überprüft, ob ein Verschulden auf ärztlicher Seite vorliegt. Vielfach ist die Verschuldensfrage nicht einfach zu klären, weshalb Zweitgutachter bestellt werden. Dadurch dauert es oft längere Zeit, bis es zu einer Entschädigungszahlung kommt. Für die betroffenen Eltern ist dies eine zusätzliche Belastung. In den beiden beschriebenen Fällen einigten sich die Krankenhäuser mit der Patientenanwaltschaft Vorarlberg auf eine außergerichtliche Lösung. Einvernehmlich bestellte Gutachter kamen in beiden Fällen zu dem Schluss, dass die Behandlung jeweils fehlerhaft war.
Ergebnis
Bei der Festsetzung der Entschädigungshöhe sind neben den offensichtlichen Ansprüchen wie Schmerzensgeld, Verunstaltungsentschädigung und Pflegekosten vor allem auch jene Forderungen zu berücksichtigen, die erst in der Zukunft anfallen werden. So ist etwa daran zu denken, dass die Wohnung unter Umständen behindertengerecht umgebaut werden muss, wenn das Kind älter wird, oder dass ein Auto anzuschaffen ist, in dem ein Rollstuhl verstaut werden kann. Ebenso zu berücksichtigen ist ein möglicher Verdienstentgang im Erwachsenenalter. Um diese Ansprüche auch noch nach der Verjährungsfrist geltend machen zu können, muss ein Haftungsanerkenntnis vorliegen.
Fazit
Bei Behandlungsfehlern an Kindern besteht die Herausforderung darin, neben den momentanen auch alle zukünftigen Ansprüche geltend zu machen und das geschädigte Kind so gut wie möglich abzusichern. Pflegschaftsgerichte überprüfen, ob die jeweils ausverhandelte Lösung zum Wohle des Kindes ist. Damit es zu einer Einigung kommen kann, ist allerdings immer die Kompromissbereitschaft aller beteiligten Parteien erforderlich.