Hörgerät im Spital verloren gegangen
Immer wieder gehen bei einem Spitalsaufenthalt Wertgegenstände wie Hörgeräte, Brillen oder Zahnprothesen verloren. Die Krankenhausträger haften nur in bestimmten Fällen. Was können Betroffene tun?
Immer wieder gehen bei einem Spitalsaufenthalt Wertgegenstände wie Hörgeräte, Brillen oder Zahnprothesen verloren. Die Krankenhausträger haften nur in bestimmten Fällen. Was können Betroffene tun?
Bei Injektionen und Infusionen kann es passieren, dass die Flüssigkeit nicht in das Gefäß, sondern irrtümlich in das umliegende Gewebe gelangt. Mediziner sprechen von einem „Paravasat“. Im Einzelfall kann das Entschädigungszahlungen begründen.
Verletzt ein Arzt die Sorgfaltspflicht und entsteht ein Schaden beim Patienten, liegt ein Behandlungsfehler vor. Dies kann durch eine falsche Diagnose, fehlerhafte Behandlung oder mangelhafte Aufklärung geschehen.
Wenn im Krankenhaus Fehler passieren, kann das für Patientinnen und Patienten ernsthafte Folgen haben. Eine positive Fehlerkultur und offene Kommunikation sind daher sehr wichtig.
Immer wieder gehen im Zuge eines Krankentransports oder Spitalsaufenthalts Wertgegenstände oder Zahnprothesen verloren. Wer dafür haftet, ist unklar.
Seit 1. Jänner 2024 ist die Kostenübernahme für eine Krankenbeförderung mit dem Taxi durch die Sozialversicherung österreichweit möglich.
Etwa jeder fünfte Mensch in Österreich leidet an einer chronischen Schmerzerkrankung. Das bedeutet großes Leid und existenzielle Sorgen. Die Patientenanwaltschaften fordern einen Ausbau der Schmerzversorgung.
Einem Menschen, der mit einem konkreten medizinischen Anliegen eine Krankenanstalt in Österreich aufsucht, darf die unbedingt notwendige ärztliche Hilfe nicht verweigert werden.
Patienten erwarten, dass sie nach der Entlassung aus dem Spital geheilt sind. Wie begründet ist diese Erwartung?
Immer mehr Menschen brauchen Pflege. Vielfach wird diese durch pflegende Angehörige oder professionelle Pflegekräfte geleistet. Dabei gilt es, die Pflegemaßnahmen sorgfältig auszuwählen.
Patient:innen, die in Krankenanstalten mit öffentlichem Versorgungsauftrag behandelt werden, haben einen Rechtsanspruch auf wirksame Medikamente, auch wenn diese sehr teuer sind.
Treten nach einer Operation Komplikationen auf, können Patient:innen unter Umständen auch dann eine Entschädigung bekommen, wenn der Eingriff mit der gebotenen ärztlichen Sorgfalt erfolgte.
Liegt ein Behandlungsfehler vor? Haben Patient:innen Anspruch auf Entschädigung? Hier spielt die Dokumentation in der Krankengeschichte eine wichtige Rolle.
Das Eigentum von Patienten muss im Krankenhaus sorgfältig verwahrt werden. Geht ein Gegenstand verloren oder wird er entsorgt, kann Schadenersatz fällig werden.
Ein Krankenhausträger haftet für in Verlust geratene Gegenstände, wenn ein Verwahrungsvertrag abgeschlossen wurde oder der Patient wegen hochgradiger Verwirrtheitszustände die Verantwortung für die Gegenstände nicht tragen kann.
Wer in einem Krankenhaus einen erheblichen Schaden erleidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Entschädigung aus dem Patientenentschädigungsfonds erhalten.
Seit Beginn der Corona-Pandemie gab es häufige Änderungen bei Besuchsregelungen in Krankenhäusern, was viele Menschen überfordert.
Darf ein Krankenhaus die Behandlung von Menschen ablehnen, die keine in Österreich gültige Krankenversicherung haben? Die Patientencharta und die Krankenanstaltengesetze regeln, in welchen Fällen Patienten jedenfalls behandelt werden müssen.
Spitalsambulanzen geben Patienten oft keine Magnetresonanz-Untersuchung. Sie schicken sie zum niedergelassenen Radiologen. Die Patientenanwaltschaft kritisiert das.
Während der Pandemie konzentrierte sich in den Spitälern alles auf COVI-19. Patienten mit anderen Erkrankungen wurden zum Teil vernachlässigt. Patientenanwälte fordern Maßnahmen.
Ärzte müssen ihre Patienten immer über die Gefahren einer Behandlung aufklären. Das gilt auch, wenn es sich um sehr seltene Risiken handelt.
Seit dem 1. April 2019 dürfen in Wien Transporte mit der Krankentrage bzw. mit dem Tragsessel nur noch durch Blaulichtorganisationen erfolgen. Seither häufen sich bei der Patientenanwaltschaft die Beschwerden über stundenlange Wartezeiten.
Im Operationssaal arbeiten viele Menschen zusammen, Fehler können da nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Doch gute Kommunikation, Koordination und Checklisten können die Sicherheit im OP fördern.
Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten in den Behandlungsprozess einzubinden und über die weiteren Schritte zu informieren, ist von entscheidender Bedeutung.
Sterbende bedürfen besonderer Fürsorge und Zuwendung. Im hektischen Spitalsbetrieb fehlt es mitunter an Achtsamkeit. Davon betroffen sind auch Mitpatienten und Besucher.
Behandlungsfehler können das ganze weitere Leben beeinträchtigen. Besonders schwer wiegt das bei Kindern. Das muss bei Schadenersatzleistungen berücksichtigt werden.
Ein Patient erhält für den Rettungs-Transport von einem Tiroler Krankenhaus an seinen Wohnort Graz eine Rechnung über einen vierstelligen Eurobetrag. Die Sozialversicherung lehnt eine Kostenübernahme zunächst ab, weil die medizinische Notwendigkeit nicht ausreichend dokumentiert ist.
Patienten mit Schmerzen wollen Linderung, und zwar möglichst schnell. In manchen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, erst abzuwarten und konservative Behandlungen zu probieren, bevor man sich auf den Operationstisch legt.
Auch Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung können sich nach Spitalsaufenthalten mit Honorarforderungen von Ärzten konfrontiert sehen. Sie sollten sich deshalb vorsichtshalber im Vorhinein über mögliche Kosten, die auf sie zukommen können, informieren.
Das Internetportal www.kliniksuche.at soll bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus helfen.
Die Bauchfellentzündung von Frau A. wird von den Ärzten als harmloser Harnwegsinfekt diagnostiziert und behandelt. Nach wenigen Tagen stirbt sie daran. Den Angehörigen geht es nicht um Geld oder Vergeltung, sondern darum, dass ein solcher Fehler nicht wieder passiert.
Krankenhäuser kassieren einen Kostenbeitrag für den Spitalsaufenthalt, obwohl die geplante Operation verschoben wurde. Die Patientenanwaltschaft für das Land Vorarlberg fordert dagegen eine Entschädigungsleistugn für die Patienten.
Ärzte dürfen nicht ohne konkreten Anlass Einsicht in die Krankenakte von Patienten nehmen.
In Krankenhäusern mangelt es an professionellen Pflegeeinrichtungen und ausreichend Pflegepersonal. Deshalb kommt es immer wieder zu Unglücksfällen und Komplikationen.
Fast 750.000 Personen in Österreich sind bei mehr als einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Patienten sollten vor der Behandlung gefragt werden, mit welcher Krankenversicherung abgerechnet werden soll, sonst drohen unliebsame Überraschungen.
Bei einer Operation werden Nerven verletzt. Das führt zu einer dauerhaften Lähmung. Die Verletzung wurde übersehen, weil während des Eingriffs vom betroffenen Bereich kein Röntgenbild gemacht wurde.
Immer wieder erleiden Patienten durch den falschen Gebrauch von Desinfektionsmitteln Verätzungen an Haut und Gewebe.
Hat ein Patient keine private Krankenzusatzversicherung, kann die unabsichtliche Zustimmung zur Unterbringung in der Sonderklasse hohe Kosten verursachen.
Ein junger Mann kommt mit einem Trümmerbruch ins Krankenhaus. Da er nicht Deutsch kann, wird die sofort notwendige Operation um mehr als 24 Stunden verzögert. Die Folge ist eine Beinamputation.
Akutspitäler sind bei der Behandlung und Pflege von psychisch kranken oder dementen Patienten häufig überfordert. Bei Haarausfall, äußerlich aufzutragen.
Einem demenzkranken Patienten kommt im Spital die Zahnprothese abhanden. Die Krankenanstalt weigert sich, für den Schaden aufzukommen.
Nach einem Behandlungsfehler in einem öffentlichen Krankenhaus lässt sich ein Patient privat weiterbehandeln. Wer trägt dafür die Kosten?
Ein Kind wird nach einer Hüftoperation in ein Rehabilitationszentrum eingewiesen. Der Krankentransport kostet 1.200 Euro. Die Krankenkasse kann die Kosten aufgrund der geltenden Bestimmungen nicht übernehmen.
Ein Patient zieht sich bei einem Sturz eine Kopfverletzung zu. Im Spital wird in der Krankenakte eine Alkoholintoxikation vermerkt, obwohl entsprechende Untersuchungen gar nicht vorgenommen wurden.
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