Seit dem 1. April 2019 dürfen in Wien Transporte mit der Krankentrage bzw. mit dem Tragsessel nur noch durch Blaulichtorganisationen erfolgen. Seither häufen sich bei der Patientenanwaltschaft die Beschwerden über stundenlange Wartezeiten.
Die Fälle
Fall 1
Herr M. leidet unter einer schweren Lungenerkrankung, die die kontinuierliche Gabe von Sauerstoff erfordert. Als ein dringender Arztbesuch ansteht, organisiert seine Frau unter großen Schwierigkeiten einen Krankentransportdienst, der bereit ist, ihren Gatten mit seiner Sauerstoff- Flasche (der Inhalt reicht für drei Stunden) zu befördern. Nach der Untersuchung verweigert der Krankentransportdienst den Rücktransport innerhalb der Drei-Stunden- Frist. Frau M. kontaktiert daraufhin alle übrigen Blaulichtorganisationen.
Doch niemand ist bereit, ihren Mann innerhalb des noch verbliebenen Zeitfensters abzuholen. Da der Sauerstoff bereits knapp wird, ruft die verzweifelte Frau ihre Tochter an und bittet sie, den Vater im Privat-Pkw nach Hause zu bringen. Für den Weg zum Auto wird er in einen Gartensessel verfrachtet. Zu Hause angekommen, helfen zwei junge Passanten, Herrn M. – wieder in einem Gartensessel – in seine Wohnung im 3. Stock zu tragen.
Fall 2
Herr E. muss drei Mal pro Woche ins Spital zur Dialyse. Die Zeiten sind fixiert und sollen aus gesundheitlichen und organisatorischen Gründen unbedingt eingehalten werden. Seit einigen Monaten wird Herr E. vom Krankentransportdienst wiederholt zu spät zur Dialyse gebracht, wodurch sich seine Dialysezeit verkürzt, da bereits der nächste Patient auf seinen Platz wartet.