Hat ein Patient keine private Krankenzusatzversicherung, kann die unabsichtliche Zustimmung zur Unterbringung in der Sonderklasse hohe Kosten verursachen.
Der Fall: Antrag auf Zweibettzimmer unterschrieben
Herr P. wird mit massiven Kreislaufproblemen und starkem Durchfall in ein öffentliches Spital eingeliefert. Im Zustand schlimmster Erschöpfung wird ihm ein Antrag zur Unterbringung in einem Zweibettzimmer vorgelegt.
Der stark geschwächte Patient geht davon aus, lediglich einer normalen Aufnahme zuzustimmen, und unterschreibt die Erklärung, ohne diese im Detail durchzulesen. Nach der Entlassung erhält Herr P. zu seiner großen Verwunderung von der Krankenanstalt eine Rechnung mit einem vierstelligen Eurobetrag für die Unterbringung in der Sonderklasse.
Intervention: Keine Geschäftsfähigkeit ...
Herr P. wendet sich mit der Bitte um Vermittlung an die Tiroler Patientenvertretung. Diese argumentiert gegenüber der Krankenanstalt, dass dem Patienten zum Zeitpunkt der Vorlage des Aufnahmeantrages nicht bewusst gewesen sei, welche Erklärung er unterzeichnete. Er habe sich über den Inhalt der Erklärung in einem wesentlichen Irrtum befunden.
... wegen starker Erschöpfung
Die Höhe der zu erwartenden Kosten sei dem Patienten nicht mündlich erläutert worden. Zudem sei es Herrn P. aufgrund seines massiv geschwächten Allgemeinzustandes kaum möglich gewesen, den Vertrag im Detail zu lesen und zu verstehen. Von einer uneingeschränkten Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterfertigung könne daher nicht ausgegangen werden.