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Spital Besucherin sitzt bei Patienten am Bett Corona Mundschutz
Bild: ORION PRODUCTION / Shutterstock.com

Verwirrende Besuchsregelungen in Krankenhäusern

Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden die Besuchsregelungen in Krankenhäusern häufig geändert. Das überfordert viele Menschen.

Die Fälle

Frau U. liegt in einem sehr kritischen Zustand auf einer Intensivstation. Ihr Sohn besucht sie täglich. Bis ihn an einem Tag kurz vor 15.00 Uhr der Securitymitarbeiter mit der Begründung zurückweist, dass die Besuchszeit bereits fast vorbei sei. Nach längeren Telefonaten mit Mitarbeitern des Krankenhauses wird ihm der Besuch schließlich doch noch ermöglicht. Es hatte sich schlicht nicht bis zu diesem Securitymitarbeiter durchgesprochen, dass auf der Intensivstation bis 16.00 Uhr Besuchszeit war.

Herr S. muss seit vielen Jahren regelmäßig zur Behandlung in eine Spezialambulanz. Da er diese Besuche allein nicht wahrnehmen kann, begleitet ihn seine Ehefrau. Da sie aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft ist, darf sie ihren Mann plötzlich nicht mehr begleiten.

Herr B. hat einen Termin in der Augenambulanz einer Krankenanstalt. Er ist doppelt geimpft und lässt daher in der Apotheke einen Antigentest vornehmen. B. geht davon aus, dass dieser Test 48 Stunden Gültigkeit hat. Am Eingang des Spitals wird er mit der Begründung abgewiesen, dass der Test hier nur 24 Stunden gültig sei. Auch nach mehreren Telefonaten mit der Verwaltung wird ihm der Zugang zur Ambulanz nicht gestattet. Bei der Corona-Hotline wird ihm bestätigt, dass der Antigentest zwar grundsätzlich 48 Stunden lang gültig sei, es aber rechtlich zulässig sei, dass einzelne Krankenhäuser strengere Regeln anwenden.

Intervention

Die Patientenanwaltschaften erhielten in den vergangenen Monaten zahlreiche Beschwerden in Bezug auf die Betretungsregelungen in Krankenanstalten. Das ist mehr als verständlich, da sich die Patienten und deren Angehörige bei der Fülle an Regelungen zum Teil überfordert fühlten. Zu jeder Zeit galt allerdings, dass Notfälle immer behandelt werden – unabhängig davon, ob der Patient geimpft, ungeimpft oder genesen ist.

Fazit

Die Patientenvertretungen setzen sich dafür ein, dass die jeweils aktuellen Regeln gut und rasch kommuniziert werden. Patienten und ihren Angehörigen empfehlen sie, sich zeitgerecht und vor jedem Besuch über die geltenden Vorschriften direkt beim jeweiligen Krankenhaus zu informieren.

Unsere Kooperation mit der Patientenanwaltschaft

Aufschrift ARGE PatientenanwältInnen auf grünem Hintergrund.
VKI-Kooperation mit der Patientenanwaltschaft. Bild: Screenshot/VKI

Hier berichten wir über Fälle, mit denen sich österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befassen.

Tirol
Patientenvertretung
Meraner Straße 5 (1. Stock)
6020 Innsbruck
Tel. 0512 508-7702
Fax 0512 508-7705
E-Mail: patientenvertretung@tirol.gv.at
Internet: tirol.gv.at/patientenvertretung

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