Komplikationen bei Injektionen und Infusionen
Bei Injektionen und Infusionen kann es passieren, dass die Flüssigkeit nicht in das Gefäß, sondern irrtümlich in das umliegende Gewebe gelangt. Mediziner sprechen von einem „Paravasat“. Im Einzelfall kann das Entschädigungszahlungen begründen.
Die Fälle
FALL 1: Im Zuge einer Chemotherapie kommt es zu einem Austritt der Flüssigkeit in das umliegende Gewebe mit schwerwiegenden Schäden.
FALL 2: Bei einer Darmuntersuchung wird Herrn P. ein Beruhigungsmittel gespritzt. Nach der Entlassung klagt der Patient über Schmerzen im Armbereich. Bei einer medizinischen Kontrolluntersuchung am Folgetag wird keine Schädigung des Gewebes festgestellt.
FALL 3: Frau S. erleidet bei einer Infusion eine Einblutung sowie Verätzungen an der Haut, die aufgrund der niedrigen Flussgeschwindigkeit erst verspätet entdeckt werden. Eine nachträgliche Überprüfung zeigt, dass die Infusionskanüle vorab ordnungsgemäß auf Durchgängigkeit geprüft und mit Kochsalzlösung gespült wurde.
Erhalten die Patienten Schadenersatz?
In allen drei Fällen erwirkt die Patientenanwaltschaft eine detaillierte Prüfung.
Im ersten Fall wird festgestellt, dass schon bei der ersten radiologischen Lageprüfung des Katheters die Fehllage erkennbar hätte sein müssen. Es hätte darum vor der Verabreichung der Chemotherapie eine weitere Abklärung benötigt. Als Folge der massiven Schädigung und aufgrund der Beweislage kann von der Patientenanwaltschaft eine entsprechende Schadenersatzsumme für die Patientin verhandelt werden.
Im zweiten Fall ist der Nachweis eines tatsächlichen Schadens nicht möglich. Nur bei Vorliegen einer Kausalität kann Schadenersatz gewährt werden.
Im dritten Fall wird zwar der Schaden anerkannt, eine Verletzung der Sorgfaltspflicht ist jedoch schwierig zu beweisen. Aufgrund des Zweifels an einer sorgfältigen Vorgehensweise (keine adäquate Kontrolle im Verlauf) kann von der Patientenanwaltschaft eine Kulanzlösung erreicht werden.
Jede Auffälligkeit melden!
Ärzte und Pflegepersonen sind verpflichtet, bei Infusionen und Injektionen die Durchgängigkeit zu prüfen und jede Abweichung von der Norm zu dokumentieren.
Sollten Patient:innen Schmerzen, Brennen oder Verfärbungen melden, müssen sie sofort reagieren und den Ursachen nachgehen. Patient:innen sollten darum jede Auffälligkeit melden und sich nicht mit dem Hinweis, dass etwa „das Brennen normal“ sei, vertrösten lassen.
Unsere Kooperation mit der Patientenanwaltschaft
Hier berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befasst sind. Diesmal:
Vorarlberg
Patientenanwaltschaft für das Land Vorarlberg
Marktplatz 8
6800 Feldkirch
Tel. 05522 815 53
Fax 05522 815 53-15
E-Mail: Patientenanwalt Vorarlberg
Patientenanwalt Vorarlberg
Kommentieren
Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.
Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.
Anmelden0 Kommentare