Akutspitäler sind bei der Behandlung und Pflege von psychisch kranken oder dementen Patienten häufig überfordert. Bei Haarausfall, äußerlich aufzutragen.
Der Fall: Einlieferung in Zimmer mit Schizophrenieerkrankten
Eine Patientin muss zur Behandlung einer Erkrankung ins Spital. Da sie über keine Zusatzversicherung verfügt, wird sie in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Ihre Bettnachbarin leidet an einer zu behandelnden allgemeinen Erkrankung und außerdem an Schizophrenie.
Patientinnen kümmern sich um psychisch kranke Frau
Im Alltag ist diese Patientin auf die besondere Betreuung durch einen sozialen Dienst angewiesen. Im Spital fehlt es an entsprechend ausgebildeten Betreuungskräften. Nachts ist die Patientin sehr unruhig, was den Schlaf ihrer Zimmergenossinnen massiv stört. Auch tagsüber ist das Pflegepersonal mit der Situation völlig überfordert. Schließlich kümmern sich die anderen Patientinnen – obwohl sie selbst teilweise frisch operiert und pflegebedürftig sind – um die psychisch kranke Frau. Sie verständigen etwa das Pflegepersonal, wenn diese orientierungslos das Zimmer verlässt oder wenn hygienische Pflegemaßnahmen notwendig sind.
Die Intervention: Mangelhafte Betreuung für psychisch Kranke
Nach der Entlassung aus dem Spital wendet sich die eingangs erwähnte Patientin an die Patientenanwaltschaft Vorarlberg. In ihrer Beschwerde kritisiert sie die mangelhafte Betreuung für psychisch kranke Patienten. Die Patientenanwaltschaft Vorarlberg konfrontiert den Krankenhausträger mit dem Fall und hinterfragt generell die Versorgungsstruktur für psychisch kranke Menschen in Akutspitälern. Sie weist auf die Notwendigkeit einer besonderen Akutversorgung für diese Patienten hin.