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Psychisch Kranke im Spital - Personal und Patienten überfordert

Akutspitäler sind bei der Behandlung und Pflege von psychisch kranken oder dementen Patienten häufig überfordert. Bei Haarausfall, äußerlich aufzutragen.

Der Fall: Einlieferung in Zimmer mit Schizophrenieerkrankten

Eine Patientin muss zur Behandlung einer Erkrankung ins Spital. Da sie über keine Zusatzversicherung verfügt, wird sie in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Ihre Bettnachbarin leidet an einer zu behandelnden allgemeinen Erkrankung und außerdem an Schizophrenie.

Patientinnen kümmern sich um psychisch kranke Frau

Im Alltag ist diese Patientin auf die besondere Betreuung durch einen ­sozialen Dienst angewiesen. Im Spital fehlt es an entsprechend ausgebildeten Betreuungskräften. Nachts ist die Patientin sehr unruhig, was den Schlaf ihrer Zimmergenossinnen massiv stört. Auch tagsüber ist das Pflegepersonal mit der Situation völlig überfordert. Schließlich kümmern sich die anderen Patientinnen – obwohl sie selbst teilweise frisch operiert und pflegebedürftig sind – um die psychisch kranke Frau. Sie verständigen etwa das Pflegepersonal, wenn diese orientierungslos das Zimmer verlässt oder wenn hygienische Pflegemaßnahmen notwendig sind.

Die Intervention: Mangelhafte Betreuung für psychisch Kranke

Nach der Entlassung aus dem Spital wendet sich die eingangs erwähnte ­Patientin an die Patientenanwaltschaft Vor­arlberg. In ihrer Beschwerde kritisiert sie die mangelhafte Betreuung für psychisch kranke Patienten. Die Patientenanwaltschaft Vorarlberg konfrontiert den Krankenhausträger mit dem Fall und hinterfragt generell die Versorgungsstruktur für psychisch kranke Menschen in Akutspitälern. Sie weist auf die Notwendigkeit einer besonderen Akutversorgung für diese Patienten hin.

Stationäre Betreuung für psychisch Kranke nicht ausreichend

Das Ergebnis: spezielle Betreuung für psychisch Kranke notwendig

Der Krankenhausträger räumt zwar Handlungsbedarf ein, erklärt jedoch, dass der damit verbundene kurzfristig erhöhte Pflegebedarf nur schwer abzudecken sei.

Die Patientenanwaltschaft geht davon aus, dass Akutspitäler zunehmend mit der Prob­lematik dementer bzw. psychisch kranker Patienten konfrontiert sein werden. Deshalb müssten dringend Konzepte erarbeitet werden, die gewährleisten, dass diese Patienten eine individuelle Betreuung erhalten – und die anderen Patienten die für ihre Genesung notwendige Ruhe und Erholung.

Fazit: Stationäre Betreuung nicht ausreichend

Für die Patientenanwaltschaft steht außer Frage, dass psychisch kranke Menschen, die einer Behandlung in einem Akutkrankenhaus bedürfen, nicht stationär in ­einem psychiatrischen Krankenhaus betreut werden können. So muss die Behandlung durch einen Arzt des jeweiligen Sonder­faches (z.B. Chirurgie oder Inneres) gewährleistet sein; zudem bedarf es besonders geschulter Pflegekräfte.

Erarbeitung von Pflegekonzepten erforderlich

Für Alexander Wolf, Patientenanwalt des Landes Vorarlberg, müssen unter anderem folgende Voraus­setzungen gegeben sein:

  • ständige psychiatrische Begleitung (nicht nur beratend),
  • Anpassung des Personalschlüssels im Bereich der Pflege bei Aufnahme von Patienten mit einer psychiatrischen Diagnose (Teamentscheidung),
  • Errichtung einer eigenen Station mit mehreren Betten zur Betreuung dieser Patienten,
  • Einbindung des externen Betreuers in den Krankenhausalltag,
  • Beiziehung eines internen Betreuers (Sozialarbeiters).

„Da die Akutkrankenhäuser in Zukunft vermehrt mit Fällen wie dem oben geschilderten konfrontiert sein werden, ist es unabdingbar, dass sehr rasch entsprechende ­Pflegekonzepte erarbeitet und umgesetzt werden. Ziel muss es immer sein, für alle ­Patienten eine optimale Behandlung und ­Betreuung zu gewährleisten“, so Wolf.

VKI-Kooperation mit Patientenanwaltschaft Vorarlberg

In unserer Rubrik "Patientenanwaltschaft" berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befasst sind.

Die Patientenanwaltschaft für das Land Vorarlberg weist ­darauf hin, dass der Anteil demenzkranker Patienten in Akutspitälern in Zukunft deutlich ansteigen wird. Um diesen Patientinnen und Patienten eine adäquate Behandlung und Pflege zukommen lassen zu können, müssen dringend entsprechende Konzepte für Akutspitäler entwickelt und umgesetzt werden.

Vorarlberg
Patientenanwaltschaft für das Land Vorarlberg
Marktplatz 8,
6800 Feldkirch,
Tel. 05522 815 53,
Fax 05522 815 53-15
E-Mail: anwalt@patientenanwalt-vbg.at
Patientenanwalt Vorarlberg

 

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