Immer wieder erleiden Patienten durch den falschen Gebrauch von Desinfektionsmitteln Verätzungen an Haut und Gewebe. Die Patientenanwaltschaft fordert bessere Vorkehrungen, um solche unerwünschten Ereignisse bei Operationen zu verhindern.
Darmverschluss, Verätzung, Problem im Beruf
Die Fälle: Herr S., das ist Fall 1, wird mit einem akuten Darmverschluss ins Spital eingeliefert. Die Operation verläuft gut, doch niemand bemerkt, dass der Patient während des dreieinhalbstündigen Eingriffs in Desinfektionsflüssigkeit liegt. Herr S. erleidet massive Verätzungen am Gesäß. Die Verletzungen sind so schlimm, dass er in der Folge seinen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.
Langwierige Nachbehandlung
Fall 2: Bei einer Magenbypassoperation tritt eine unerwartete Komplikation auf und der Patient muss in ein anderes Krankenhaus verlegt werden. Dort stellte man bei der Aufnahme eine 7 x 4 cm große und 2 cm tiefe Verätzung fest. Die Wunde muss operiert werden und es folgen langwierige Nachbehandlungen. Fall 3: Eine junge Frau wird nach einem Unfall am Ellenbogen operiert. Unter die Oberarmmanschette, die zur Blutsperre angelegt wird, gelangt Desinfektionsmittel. Während der mehrstündigen Operation verursacht es dort eine großflächige tiefe Verätzung, die eine ganze Reihe von Folgebehandlungen erforderlich macht.
Unsachgemäße Anwendung
Intervention: Die Patientenanwaltschaft für das Land Vorarlberg wandte sich in allen drei Fällen an die jeweils betroffenen Krankenanstalten. In aufwendigen Nachforschungen wurde festgestellt, dass bei allen Patienten eine unsachgemäße Anwendung von Desinfektionsmitteln (zu lange Einwirkungszeit) zu den Verletzungen geführt hatte.
Arzt ist verantwortlich
Es wurde festgehalten, dass grundsätzlich der operierende Arzt die Verantwortung für derartige Vorkommnisse trägt – auch dann, wenn er die Desinfektion nicht persönlich vornimmt. Im Fall drei wird allerdings noch eine mögliche Mitverantwortung der Anästhesisten geprüft.