Dosenbier, Zelt und Gummistiefel – Festival-Fans sind immer bestens ausgestattet, wenn es um das nächste Musik-Event geht. Fehlt eigentlich nur noch das passende Outfit. Immer öfter darf dabei ordentlich Glitzer nicht mehr fehlen, vor allem als Hingucker auf Wangen, Lidern oder im Haar. Auch wenn dieser bei Tageslicht funkelt und glänzt, er kommt leider nicht ganz ohne Schattenseiten daher.

Glitzer trotz Verbot: Glanz mit Schattenseiten
Es glitzert und glänzt immer öfter und mehr, wenn man einen Blick auf das Publikum auf Paraden, Konzerten und Festivals blickt. So schön auch wir ihn finden, Glitzer hat weitreichende Folgen für Umwelt und Gesundheit.
Eigentlich verboten
Seit Oktober 2023 ist Glitzer mit bewusst zugesetztem Mikroplastik an und für sich verboten. Dieses Verbot betrifft allerdings lediglich losen Glitzer. Pasten, Gels oder Cremen, denen Glitzer zugesetzt wurde, sind also weiterhin erlaubt. Die feinen Glitzer-Partikel sind dann zwar nicht mehr lose, aber dennoch aus Kunststoff und somit potenziell auch genauso schädlich für Umwelt und Gesundheit.
Die EU plant zwar ein stufenweises Verbot auch für diese Produktarten, vollständige Verbote unterliegen allerdings einer Menge Hürden und bringen deshalb auch einen enormen Zeitanspruch mit sich. Mit einem vollständigen Verbot ist frühestens 2035 zu rechnen. Bis dahin können Hersteller das aktuelle Verbot umgehen, indem sie Glitzerpartikel in kosmetische Trägerstoffe einbetten.
Produktcheck: trend !t up – Festival Vibes Glitter Topper

Ein Beispiel solcher Produkte ist der Festival Glitter „trend !t up“, einer Eigenmarke von dm. Ein Blick auf die Deklaration zeigt, dieser Glitzer enthält mehrere synthetische Polymere, zum Beispiel PET und PBT, beides Mikroplastik-Arten mit bedenklicher Umweltverträglichkeit. Auch weitere Kunststoffverbindungen im Produkt werden von NGOs wie “beat the microbead” als Mikroplastik bezeichnet, der VKI bezeichnet sie üblicherweise als synthetische Polymere.
Reaktion des Herstellers
Wir haben dm um eine Stellungnahme gebeten und nachgefragt, inwiefern sich das Produkt von losem Glitzer unterscheidet und wie sichergestellt werden kann, dass das enthaltene Mikroplastik nicht in die Umwelt gelangt.
Rechtlich legal, ökologisch fragwürdig, so die Reaktion des Herstellers zusammengefasst. dm verweist auf die Einordnung des Festival-Glitzers als „Make-up-Produkt“, bei dem die Glitterpartikel fest in die kosmetische Formulierung eingebunden seien. Trotzdem gesteht der Hersteller ein, dass beim Waschen Mikroplastik-Artikel in die Umwelt gelangen können und dies Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Der Festival-Glitzer stellt eine Ausnahme im Sortiment von dm ein, der grundsätzlich auf den Einsatz von Mikroplastik verzichten möchte.
Bedenkliche Deklaration
Besonders ärgerlich finden wir die explizite Bewerbung auf der Verpackung, das Produkt für Gesicht und Haar zu verwenden. Besonders bei der Verwendung im Haar und der anschließenden Haarwäsche gelangen die Glitzerpartikel ungefiltert im Abwasser oder gelangen auf Festivalwiesen direkt in die Umwelt. Auch wenn es sich um eine Limited Edition handelt, auch kurzzeitig verkaufte Produkte können langfristige Folgen haben.
dm bezeichnet sich selbst laut Website als „Wirtschaftsgemeinschaft mit starkem Fokus auf Umweltbewusstsein“. Vor allem das getestete Produkt spießt sich mit dieser Selbstdarstellung. Der bewusste Einsatz von Mikroplastik – auch wenn in dieser Form gesetzlich (noch) erlaubt – wirft Fragen zur Glaubwürdigkeit dieser Aussage auf.
Unser Tipp
Verzichten Sie, soweit es geht, auf Glitzer. Auch Glitzer auf alternativen Materialien basiert ist kritisch zu sehen, wenn er in die Umwelt gelangt. Sollten Sie trotzdem einmal Glitzer als Make-up verwenden, entfernen Sie diesen bestmöglich mit einem Wattepad und entsorgen Sie diese im Restmüll. Durch das direkte Abwaschen gelangen die Partikel sonst direkt im Abwasser, auch Kläranlagen können die kleinen Teilchen oft nicht vollständig herausfiltern.
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