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Krankenhaus Spital Operation OP
Bild: antoniodiaz / Shutterstock.com

Schadenersatz aus dem Entschädigungsfonds

Wer in einem Krankenhaus einen erheblichen Schaden erleidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Entschädigung aus dem Patientenentschädigungsfonds erhalten.

Der Fall

Herr F. muss sich aufgrund einer Krebserkrankung einer Lungenoperation unterziehen. In der Nacht nach dem Eingriff kommt es zu lebensbedrohlichen Beschwerden, weshalb eine Not-Intubation durchgeführt werden muss. Herr F. erholt sich wieder und kann nach einiger Zeit das Spital verlassen.

In der Folge leidet er ­jedoch an Heiserkeit. Eine Untersuchung beim Spezialisten ergibt, dass es zu einer Stimmbandlähmung gekommen war und sich seine Stimmlippen nicht mehr komplett geschlossen haben.

Rund ein halbes Jahr später treten starke Schluck- und Atem­beschwerden auf. Herr F. klagt über gravierende Einschränkungen bei Aktivitäten des täglichen Lebens, jede körperliche Anstrengung macht ihm zu schaffen. Auch das Sprechen bereitet ihm Probleme. Aus Angst vor weiteren Komplikationen schließt er ­eine Operation der Stimmbänder und -lippen für sich aus.

Intervention

Herr F. wendet sich an die Niederösterreichische Patienten- und Pflegeanwaltschaft. Das Gutachten eines Facharztes ergibt, dass im Zuge der Not-Intubation ein Nerv verletzt worden war. Dabei handelt es sich laut Gutachten um eine sehr seltene, aber unvermeidbare Komplikation und keinen Behandlungsfehler.

Ergebnis

Die Patientenanwaltschaft bringt den Fall vor eine Schiedskommission. Diese stellt fest, dass es sich um eine seltene, schwere Komplikation handle. Dem Patienten wird eine Entschädigung in Höhe von 12.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds zugesprochen.

Fazit

Wer in einem Krankenhaus einen erheblichen Schaden erleidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Entschädigung aus dem Patientenentschädigungsfonds erhalten. Mit einer einmaligen Entschädigungszahlung sollen Schmerzensgeld sowie Ausgaben für Diagnose und Therapien abgedeckt werden. Das Verfahren zur Erlangung einer finanziellen Entschädigung aus dem Patientenentschädigungsfonds ist für Patientinnen und Patienten mit keinen Kosten verbunden.

Unsere Kooperation mit der Patientenanwaltschaft

Logo der ARGE Patientenanwaltschaft.
VKI-Kooperation mit der Patientenanwaltschaft. Bild: ARGE PatientenanwältInnen

Hier berichten wir über Fälle, mit denen sich österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befassen.

Niederösterreich NÖ
Patienten- und Pflegeanwaltschaft
Rennbahnstraße 29, Tor zum Landhaus,
3109 St. Pölten
Tel. 02742 9005-15575
Fax 02742 9005-15660
E-Mail: post.ppa@noel.gv.at
Internet: patientenanwalt.com

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