Ungenügende Schmerztherapie - Ausweitung gefordert
Etwa jeder fünfte Mensch in Österreich leidet an einer chronischen Schmerzerkrankung. Das bedeutet großes Leid und existenzielle Sorgen. Die Patientenanwaltschaften fordern einen Ausbau der Schmerzversorgung.
Fall 1: Schmerztherapie nicht möglich
Frau A. stürzt und bricht sich mehrere Rippen und einen Wirbelkörper. Sie wird in der Spitalsambulanz umfassend untersucht und mit Schmerzmitteln nach Hause entlassen. Trotz der Medikamente hat Frau A. starke Schmerzen. Beim Kontrolltermin im Krankenhaus wird ihr, sollten sich die Schmerzen nicht bessern, ein Operationstermin frühestens in acht Monaten in Aussicht gestellt. Eine stationäre Aufnahme für eine konservative Schmerztherapie ist im Spital nicht möglich.
Fall 2: Durch Schmerzen zum Pflegefall
Herr S. hat seit vielen Jahren starke unspezifische Schmerzen am ganzen Körper. Er bezeichnet sich selbst als "Pflegefall" und lebt bei seiner betagten Mutter, die ihn versorgt. Sein Anspruch auf Krankengeld ist ausgeschöpft. Der Gutachter der Pensionsversicherung bescheinigt Herrn S. Arbeitsfähigkeit. Herr S. sieht sich jedoch aufgrund der Schmerzen nicht in der Lage, einer Arbeit nachzugehen.
Recht auf bestmögliche Schmerztherapie
Laut Angaben der Österreichischen Schmerzgesellschaft (ÖSG) sind bis zu 1,8 Millionen Menschen in Österreich ständig von Schmerzen geplagt, die schon länger als drei Monate andauern. In der Patientencharta ist das Recht auf bestmögliche Schmerztherapie gesetzlich verankert. Für viele chronische Schmerzpatient:innen bleibt es jedoch totes Recht, da die Behandlung von unspezifischen Schmerzen im Gesundheitssystem nicht ausreichend strukturell verankert ist.
Was wäre notwendig?
Die Patientenanwaltschaften fordern seit Jahren eine massive und rasche Ausweitung der Angebote für Schmerzpatientinnen und -patienten. Das Ziel ist eine geplante, abgestufte Versorgung, im Idealfall von den Hausärzt:innen über Schmerzmediziner:innen und Schmerzambulanzen sowie multimodale Schmerzzentren hin zu bettenführenden Schmerzabteilungen im Spital bzw. zu spezialisierten Rehabilitationszentren.
Ein mittelfristiger Lichtblick ist, dass in den letzten Finanzausgleichsverhandlungen zusätzliche Geldmittel konkret zur Verbesserung der Schmerzversorgung vorgesehen wurden.
Unsere Kooperation mit der Patientenanwaltschaft
Hier berichten wir über Fälle, mit denen sich österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befassen.
Niederösterreich
NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft
Rennbahnstraße 29, Tor zum Landhaus
3109 St. Pölten
Tel. 02742 9005-15575
Fax 02742 9005-15660
E-Mail: post.ppa@noel.gv.at
Internet: www.patientenanwalt.com
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