Die Bauchfellentzündung von Frau A. wird von den Ärzten als harmloser Harnwegsinfekt diagnostiziert und behandelt. Nach wenigen Tagen stirbt sie daran. Die Angehörigen wenden sich an den Patientenanwalt. Es geht ihnen nicht um Geld oder Vergeltung, sondern darum, dass ein solcher Fehler nicht wieder passiert.
Der Fall: Diagnose Harnwegsinfekt
Frau A. kommt mit starken Bauchschmerzen zum Hausarzt. Dieser stellt einen Harnwegsinfekt fest und verschreibt ihr ein Antibiotikum und Schmerztabletten. Zuerst bessert sich der Zustand von Frau A., doch nach drei Tagen werden die Schmerzen wieder schlimmer und ihr Mann bringt sie ins Krankenhaus. Dort wird sie von der 1. Internen Abteilung auf die 2. Interne Abteilung und schließlich im Rollstuhl auf die Urologie gebracht. Man macht einen Harnbefund und untersucht die Nieren mittels Sonografie. Wieder stellt der Arzt die Diagnose „Harnwegsinfekt“ und schickt Frau A. mit den Worten nach Hause: „Ein Harnwegsinfekt tut halt weh.“ Noch in derselben Nacht stirbt Frau A. daheim in ihrem Bett.
Intervention: Bauchfellentzündung festgestellt
Die Tochter von Frau A. wendet sich an die Niederösterreichische Patienten- und Pflegeanwaltschaft. Im medizinischen Gutachten wird festgestellt, dass Frau A. an den Folgen einer Bauchfellentzündung, die durch die Perforation eines Darmdivertikels entstand, gestorben ist. Da die vom Hausarzt vorgelegten Aufzeichnungen unvollständig sind, bleiben viele Fragen ungeklärt. Der Gutachter zieht den Schluss, dass der Hausarzt die Symptome falsch gedeutet und nicht gründlich genug nach den wirklichen Ursachen der Beschwerden gesucht habe. Eine Blutuntersuchung hätte wichtige Hinweise auf die Bauchfellentzündung liefern können. Im Krankenhaus wurde die Diagnose des Hausarztes bestätigt. Auch hier wurde nicht das Blut untersucht, sondern nur Harn und Nieren. Wäre der gesamte Bauchraum untersucht worden, hätte man die wahre Ursache mit großer Wahrscheinlichkeit entdeckt.