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Behandlungsfehler im Spital - Fehldiagnose

Die Bauchfellentzündung von Frau A. wird von den Ärzten als harmloser Harnwegsinfekt diagnostiziert und behandelt. Nach wenigen Tagen stirbt sie daran. Die Angehörigen wenden sich an den Patientenanwalt. Es geht ihnen nicht um Geld oder Vergeltung, sondern darum, dass ein solcher Fehler nicht wieder passiert.

Der Fall: Diagnose Harnwegsinfekt

Frau A. kommt mit starken Bauchschmerzen zum Hausarzt. Dieser stellt einen Harnwegsinfekt fest und verschreibt ihr ein Antibiotikum und Schmerztabletten. Zuerst bessert sich der Zustand von Frau A., doch nach drei Tagen werden die Schmerzen wieder schlimmer und ihr Mann bringt sie ins Krankenhaus. Dort wird sie von der 1. Internen Abteilung auf die 2. Interne Abteilung und schließlich im Rollstuhl auf die Urologie gebracht. Man macht einen Harnbefund und untersucht die Nieren mittels Sonografie. Wieder stellt der Arzt die Diagnose „Harnwegsinfekt“ und schickt Frau A. mit den Worten nach Hause: „Ein Harnwegsinfekt tut halt weh.“ Noch in derselben Nacht stirbt Frau A. daheim in ihrem Bett.

Intervention: Bauchfellentzündung festgestellt

Die Tochter von Frau A. wendet sich an die Niederösterreichische Patienten- und Pflegeanwaltschaft. Im medizinischen Gutachten wird festgestellt, dass Frau A. an den Folgen einer Bauchfellentzündung, die durch die Perforation eines Darmdivertikels entstand, gestorben ist. Da die vom Hausarzt vorgelegten Aufzeichnungen unvollständig sind, bleiben viele Fragen ungeklärt. Der Gutachter zieht den Schluss, dass der Hausarzt die Symptome falsch gedeutet und nicht gründlich genug nach den wirklichen Ursachen der Beschwerden gesucht habe. Eine Blutuntersuchung hätte wichtige Hinweise auf die Bauchfellentzündung liefern können. Im Krankenhaus wurde die Diagnose des Hausarztes bestätigt. Auch hier wurde nicht das Blut untersucht, sondern nur Harn und Nieren. Wäre der gesamte Bauchraum untersucht worden, hätte man die wahre Ursache mit großer Wahrscheinlichkeit entdeckt.

Austausch mit Qualitätsmanagern

Ergebnis: Schicksalhafter Verlauf

Das medizinische Gutachten hält den Ärzten zugute, dass sich die schwere Erkrankung zu allen Zeitpunkten sehr untypisch – unter anderem ohne Fieber – präsentiert habe. Trotzdem hätten sowohl der Hausarzt als auch der Facharzt die richtige Diagnose stellen können. Spätestens im Spital hätte eine umfassende Untersuchung durchgeführt werden müssen. Das Leben von Frau A. wäre aber auch in diesem Fall nicht mehr zu retten gewesen, da der Verlauf laut Gutachten „schicksalhaft“ war

Fazit: Aufzeigen von Fehlern

Auch wenn es in diesem Fall zu keiner finanziellen Entschädigung der Hinterbliebenen gekommen ist, zeigt sich daran die Haltung vieler Angehöriger: Es geht ihnen nicht um Geld oder Vergeltung, sondern um das Aufzeigen des Fehlers. Auch wenn das Geschehene nicht rückgängig und der geliebte Mensch nicht wieder lebendig gemacht werden kann, wollen sie, dass anderen Patienten das gleiche Schicksal erspart bleibt. Die Niederösterreichische Patienten- und Pflegeanwaltschaft analysiert diese Fälle. In einem regelmäßigen Austausch mit den Qualitätsmanagern der Gesundheitseinrichtungen werden qualitätsverbessernde Maßnahmen umgesetzt.

VKI-Kooperation mit der Patientenanwaltschaft Niederösterreich

In dieser Rubrik berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befasst sind. Die Niederösterreichische Patienten- und Pflegeanwaltschaft fordert, dass Behandlungsfehler in Spitälern nicht nur zu Entschädigungen für die Angehörigen führen, sondern dass daraus auch Maßnahmen für zur Qualitätsverbesserung abgeleitet werden.

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Niederösterreich
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Tel. 02742 9005-15575
Fax 02742 9005-15660
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www.konsument.at/patient-recht

Aus dem Inhalt

  • Krankenkasse und freie Arztwahl
  • Welche Behandlung steht mir zu?
  • Das Recht auf Selbstbestimmung
  • Behandlungsfehler und Haftung des Arztes
  • Psychiatrie und Heimunterbringung
  • Gesundheitsakte, Krankengeschichte, Datenschutz

196 Seiten, 14,90 € + Versand

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