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Sonderklasse - Überraschende Honorare

Auch Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung können sich nach Spitalsaufenthalten mit Honorarforderungen von Ärzten konfrontiert sehen. Sie sollten sich deshalb vorsichtshalber im Vorhinein über mögliche Kosten, die auf sie zukommen können, informieren.

Der Fall: Trotz Sonderklasse hohe Rechnung erhalten

Herr S. stürzt bei einer Wanderung und erleidet mehrere Hautabschürfungen sowie eine Platzwunde am Kopf. Da sich daneben auch noch eine Beule bildet, lässt sich Herr S. in das nächstgelegene Krankenhaus bringen. Dort raten ihm die Ärzte, zur Beobachtung und zur Abklärung möglicher zunächst nicht erkennbarer Kopfverletzungen eine Nacht im Spital zu bleiben. Da der Patient eine private Zusatzversicherung hat, ersucht er um Aufnahme in die Sonderklasse. Nach mehreren Untersuchungen und einer zweiten Nacht im Krankenhaus wird Herr S. wieder entlassen.

Wenige Wochen später erhält er vom leitenden Arzt der Abteilung eine Honorarnote mit einem vierstelligen Eurobetrag zugeschickt.

Intervention: keine Hinweise auf Höhe des Honorars erhalten

Herr S. ist schockiert über die Höhe der Rechnung und ersucht die Tiroler Patientenvertretung um Vermittlung. Sie konfrontiert den Arzt mit der Honorarnote, die dieser bestätigt und auch einfordert. Die Patientenvertretung führt dagegen ins Treffen, dass der Patient zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Informationen über die zu erwartende Höhe des Honorars erhalten habe. Auch die Erklärung, die der Patienten unterschrieben hat, hätte keine Hinweise auf die Höhe des Betrages geliefert. So wäre nach Ansicht der Patientenvertretung im Sinne der Transparenz ein Verweis auf Tarife oder Kostentabellen in die Erklärung aufzunehmen gewesen, um dem Patienten zumindest ein eigenständiges Nachforschen hinsichtlich der Höhe der Behandlungskosten zu ermöglichen.

Arzt verzichtet auf Forderung

Ergebnis: Arzt verzichtet auf Forderung

Nachdem die Patientenvertretung ausführlich ihre Ansicht dargelegt hat, verzichtet der Arzt auf seine Forderung. Es wird zugesagt, die Aufnahmeanträge entsprechend zu verändern.

Fazit: Zusatzkosten zwischen Arzt und Patienten vorab zu vereinbaren

Die Tiroler Patientenvertretung vertritt die Auffassung, dass nicht nur die Träger der Krankenanstalten den Patienten bei der Aufnahme in die Sonderklasse über Kosten und Gebühren aufklären müssen. Auch zwischen dem honorarberechtigten Arzt der Krankenanstalt und dem Patienten müsse (z.B. im Rahmen eines Kostenvoranschlags) vorab vereinbart werden, welche zusätzlichen Kosten durch die ärztliche Behandlung entstehen können. Dies gilt im Besonderen bei länger geplanten Eingriffen bzw. Behandlungen.

Die Patienten müssen auch darauf hingewiesen werden, dass eine lückenlose Kosteninformation in jenen Fällen nicht möglich ist, bei denen es zu unerwarteten Komplikationen kommen kann. Nach Ansicht der Patientenvertretung ist es nicht ausreichend, wenn Patienten lediglich darauf hingewiesen werden, dass der Arzt durch den Abschluss des Behandlungsvertrages ein zusätzliches Honorar verrechnen darf.

Vertragsspitäler: zusätzliche Honorarforderungen nicht zulässig

Auch die Ärztekammer selbst empfiehlt ihren Mitgliedern, Kostenvoranschläge für Eingriffe im Voraus unterschreiben zu lassen. Die Privatversicherungen betonen, dass in Vertragsspitälern zusätzliche Honorarforderungen nicht zulässig sind. Hier sind alle Kosten des Aufenthaltes in der Sonderklasse – auch jene für ärztliche Leistungen – durch die Versicherung gedeckt. Alle Spitäler, mit denen die Versicherungen Direktverrechnungsverträge haben, sind in den jeweiligen Versicherungspolizzen aufgelistet

VKI-Kooperation mit der Patientenvertretung Tirol

In dieser Rubrik berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befasst sind. Die Tiroler Patientenvertretung weist darauf hin, dass sowohl die Träger der Krankenanstalten als auch honorarberechtigte Ärzte dazu verpflichtet sind, Patienten im Voraus über sämtliche privat zu tragenden Kosten aufzuklären.

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Tirol
Patientenvertretung
Meraner Straße 5 (1. Stock), 6020 Innsbruck
Tel. 0512 508-7702
Fax 0512 508-7705
E-Mail:

 

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www.konsument.at/patient-recht

Aus dem Inhalt

  • Krankenkasse und freie Arztwahl
  • Welche Behandlung steht mir zu?
  • Das Recht auf Selbstbestimmung
  • Behandlungsfehler und Haftung des Arztes
  • Psychiatrie und Heimunterbringung
  • Gesundheitsakte, Krankengeschichte, Datenschutz

196 Seiten, 14,90 € + Versand

KONSUMENT-Buch: Mein Recht als Patient 

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