Auch Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung können sich nach Spitalsaufenthalten mit Honorarforderungen von Ärzten konfrontiert sehen. Sie sollten sich deshalb vorsichtshalber im Vorhinein über mögliche Kosten, die auf sie zukommen können, informieren.
Der Fall: Trotz Sonderklasse hohe Rechnung erhalten
Herr S. stürzt bei einer Wanderung und erleidet mehrere Hautabschürfungen sowie eine Platzwunde am Kopf. Da sich daneben auch noch eine Beule bildet, lässt sich Herr S. in das nächstgelegene Krankenhaus bringen. Dort raten ihm die Ärzte, zur Beobachtung und zur Abklärung möglicher zunächst nicht erkennbarer Kopfverletzungen eine Nacht im Spital zu bleiben. Da der Patient eine private Zusatzversicherung hat, ersucht er um Aufnahme in die Sonderklasse. Nach mehreren Untersuchungen und einer zweiten Nacht im Krankenhaus wird Herr S. wieder entlassen.
Wenige Wochen später erhält er vom leitenden Arzt der Abteilung eine Honorarnote mit einem vierstelligen Eurobetrag zugeschickt.
Intervention: keine Hinweise auf Höhe des Honorars erhalten
Herr S. ist schockiert über die Höhe der Rechnung und ersucht die Tiroler Patientenvertretung um Vermittlung. Sie konfrontiert den Arzt mit der Honorarnote, die dieser bestätigt und auch einfordert. Die Patientenvertretung führt dagegen ins Treffen, dass der Patient zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Informationen über die zu erwartende Höhe des Honorars erhalten habe. Auch die Erklärung, die der Patienten unterschrieben hat, hätte keine Hinweise auf die Höhe des Betrages geliefert. So wäre nach Ansicht der Patientenvertretung im Sinne der Transparenz ein Verweis auf Tarife oder Kostentabellen in die Erklärung aufzunehmen gewesen, um dem Patienten zumindest ein eigenständiges Nachforschen hinsichtlich der Höhe der Behandlungskosten zu ermöglichen.