Der Big Brother Award im Bereich Konsumentenschutz geht an Temu und Shein. Beide Anbieter beschneiden die Rechte von Nutzer:innen durch mangelhaften Datenschutz oder schließen sie durch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz aus.
Temu und Shein erhalten Big Brother Award 2024
Das Kleingedruckte beider Firmen lässt eine fast grenzenlose Verarbeitung von Kundendaten zu. Das verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
„Dark Patterns“ verleiten zum Kauf
Temu und Shein sind in Irland registriert, haben chinesische Eigentümer und bieten sehr billige Waren chinesischer Hersteller an. Temu und Shein verleiten Besucher durch zahlreiche „Dark Patterns“ zum Kauf. „Dark Patterns“ manipulieren Nutzer durch üble Tricks. So etwa erzeugt der Hinweis, dass „nur noch wenige Exemplare vorhanden“ sind permanenten Kaufdruck. Genauso wirkt „nur noch 5 verfügbar!“ oder „fast ausverkauft!“
Kaum Datenschutz
Wer wissen will, was bei Temu und Shein mit seinen Daten passieren kann, muss Dutzende eng bedruckter Seiten mit komplizierten Formulierungen lesen. Das verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Plattformen müssen Betroffene über die Verarbeitung ihrer Daten in verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in einer klarer und einfacher Sprache informieren. Temu und Shein behalten sich vor, ihre Datenschutzregeln jederzeit einseitig zu ändern.
„Do not track“
Übereinstimmende Positionen der beiden Anbieter gibt es beim Thema „Do not track“. Bei Temu heißt es hierzu kurz und knapp: „Wir reagieren derzeit nicht auf ‚Do Not Track‘ oder ähnliche Signale.“
Umfassender Zugriff auf persönliche Daten
Zwar kann man bei den Cookies auf „Alle ablehnen“ klicken. Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien beider Firmen lassen trotzdem eine fast grenzenlose Verarbeitung von Kundendaten zu. Damit können chinesische Behörden umfassenden Zugriff auf personenbezogene Daten aus Europa erhalten. Aus Sicht der europäischen Datenschutzgrundverordnung ist das ein Rechtsbruch.
Vergeben wird der Big Brother Award 2024 unter anderem von den Organisationen Digitalcourage und dem Chaos Computer Club. Lesen Sie mehr unter bigbrotherawards.de
Wir haben bereits ausführlich berichtet: https://konsument.at/temu
Kommentieren
Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.
Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.
Anmelden0 Kommentare