Ein junger Mann kommt mit einem Trümmerbruch ins Krankenhaus. Da er nicht Deutsch kann, wird die sofort notwendige Operation um mehr als 24 Stunden verzögert. Die Folge ist eine Beinamputation.
Der Fall: Nach Trümmerbruch des Beins ins Spital
S. hat sich beim Sprung von einer Mauer verletzt. Die Rettung bringt ihn mit starken Schmerzen im Knie ins Spital. Der Befund ist eindeutig: Trümmerbruch. Eine sofortige Operation ist angezeigt.
Verständigungsprobleme verzögern Operation
Der 17-Jährige, ein begabter Nachwuchsfußballer, lebt erst seit Kurzem in Österreich und versteht nur sehr wenig Deutsch. Im Spital findet sich niemand, der sich mit ihm ausreichend verständigen kann. Aus Angst, man wolle sein Bein amputieren, lehnt S. die Operation in einer ersten Panikreaktion ab. Erst am nächsten Tag findet sich ein Arzt, der ihm die Notwendigkeit des medizinischen Eingriffs verständlich machen kann. Der Patient stimmt der Operation daraufhin zu.
Amputation des Beins unausweichlich
Zwei Tage danach zeigt sich eine starke Schwellung des Gewebes („Kompartmentsyndrom“). Es wird ein Unterdruck-Wundsystem (VAC) angelegt, das in den folgenden Tagen mehrmals operativ gewechselt wird. Die Entzündung weitet sich trotzdem aus. In den folgenden 14 Tagen muss S. sieben weitere Operationen über sich ergehen lassen. Sein Zustand verschlechtert sich zusehends, er erleidet einen septischen Schock. Wenige Tage später steht fest: Sein Bein muss oberhalb des Knies amputiert werden.
Intervention: Amputation durch frühere OP verhindern
Der Patient kontaktiert die Niederösterreichische Patientenanwaltschaft. Diese stellt fest, dass wegen der Verständigungsprobleme und der daraus resultierenden Missverständnisse die sofort notwendige Operation erst nach mehr als 24 Stunden durchgeführt wurde. In der Folge kam es zu Komplikationen, die man möglicherweise durch eine frühere Behandlung hätte verhindern können. Da S. keine Rechtsschutzversicherung besitzt, verzichtet er auf eine haftungsrechtliche Klage. Die Patientenanwaltschaft bringt den Fall beim Entschädigungsfonds ein.