Zum Inhalt
Doktorin hält Frau die Hand und beruhigt sie
Ist das Spital verpflichtet, einen Heilungserfolg zu erzielen? Bild: Andrei_R / shutterstock.com

Schuldet das Spital Heilung?

Patienten erwarten sich, dass sie nach der Entlassung aus dem Spital geheilt sind. Auch wenn die Behandlung fachgerecht erfolgt, ist das nicht immer möglich. 

Nach der Behandlung im Spital treten Schmerzen auf

Der Fall. Herr F. verletzt bei einem ­Arbeitsunfall seinen Mittelfinger. Da der Schnitt tief ist, wird er im Krankenhaus versorgt. Es werden kleine Metallsplitter aus der Wunde entfernt und ein Röntgen gemacht. Nachdem festgestellt wird, dass Sehnen und Nerven ­un­verletzt sind, wird die Schnittwunde unter sterilen Bedingungen genäht. 

Zwei Tage später sucht Herr F. erneut die Spitalsambulanz auf, weil er starke Schmerzen hat. Bei der Kontrolle zeigen sich erste Anzeichen einer Infektion. Die Nähte werden geöffnet und die Wunde gespült. Herr F. erhält Antibio­tika und einen Verband zur Ruhigstellung des Mittelfingers. Dennoch verbessert sich sein Zustand nicht. Nach einigen Monaten muss das Gelenk ­versteift werden, was zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt.

Hätte die Komplikation verhindert werden können?

Herr F. wendet sich an die Patienten­anwaltschaft. Diese gibt ein Gutachten in Auftrag, um festzustellen, ob die Behandlung fachgerecht erfolgt ist und die Infektion unter Umständen zu verhindern gewesen wäre. Der Gutachter stellt fest, dass das Vorgehen "lege ­artis" war. 

Die Wundversorgung habe unter sterilen Bedingungen stattgefunden und es sei auch korrekt gewesen, nicht sofort ein Antibiotikum zu verordnen. Es konnte im Nachhinein nicht festgestellt werden, ob die Infektion des Gelenks durch die Verletzung entstanden ist oder die Keime erst später ins Gelenk gelangt sind.

Haben Patienten ein Recht auf Heilung?

Dieser Fall zeigt, dass die Erwartungen der Patient:innen und die rechtlichen Grundlagen voneinander abweichen können. Betrofffene erwarten sich durch die Behandlung im Krankenhaus oft eine völlige Wiederherstellung ihrer Gesundheit. 

Aus dem Behandlungsvertrag wird jedoch nicht die "Heilung" ­geschuldet, sondern "nur" die fach­gerechte und sorgfältige Behandlung entsprechend dem gültigen Standard ("lege artis"). Wenn trotz einer fachgerechten Behandlung eine Beeinträchtigung zurückbleibt, handelt es sich nicht um einen Fehler, sondern um eine Folge der Erkrankung oder Verletzung.

Unsere Kooperation mit der Patientenanwaltschaft

Logo der ARGE Patientenanwaltschaft.
VKI-Kooperation mit der Patientenanwaltschaft. Bild: ARGE PatientenanwältInnen

Hier berichten wir über Fälle, mit denen sich österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befassen.

Vorarlberg

Patientenanwaltschaft für das Land Vorarlberg
Marktplatz 8
6800 Feldkirch
Tel. 05522 815 53
Fax 05522 815 53-15
E-Mail: anwalt@patientenanwalt-vbg.at
Internet: patientenanwalt-vbg.at

Wir empfehlen auf konsument.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Komplikationen bei Schönheitsoperationen premium

Komplikationen bei Schönheitsoperationen

Schönheits-OPs sind medizinisch nicht notwendig. Daher ist eine umfassende ärztliche Aufklärung über mögliche Komplikationen sehr wichtig. Nicht immer handelt es sich bei unerwünschten Ergebnissen um Kunstfehler.

Behandlungen in einem anderen Land

Behandlungen in einem anderen Land

Lange Wartezeiten, Verschiebungen und Absagen geplanter Behandlungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man in ein anderes Bundesland oder ein europäisches Land ausweichen.

Schmerzensgeld nach Verletzung der Sorgfaltspflicht

Schmerzensgeld nach Verletzung der Sorgfaltspflicht

Verletzt ein Arzt die Sorgfaltspflicht und entsteht ein Schaden beim Patienten, liegt ein Behandlungsfehler vor. Dies kann durch eine falsche Diagnose, fehlerhafte Behandlung oder mangelhafte Aufklärung geschehen.

Umgang mit Fehlern im Spital

Umgang mit Fehlern im Spital

Wenn im Krankenhaus Fehler passieren, kann das für Patientinnen und Patienten ernsthafte Folgen haben. Eine positive Fehlerkultur und offene Kommunikation sind daher sehr wichtig.

Schmerzensgeld für psychisches Leid

Schmerzensgeld für psychisches Leid

Fehlbehandlungen können bei Patient:innen zu schweren psychischen Schäden führen. Unter bestimmten Umständen kann das ein höheres Schmerzensgeld begründen.

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang