Umgang mit Fehlern im Spital
Wenn im Krankenhaus Fehler passieren, kann das für Patientinnen und Patienten ernsthafte Folgen haben. Eine positive Fehlerkultur und offene Kommunikation sind daher sehr wichtig.
Der Fall
Bei einer Bauchoperation treten bei Herrn P. Blutungen auf, die mit sogenannten „Perltüchern“ gestillt werden. Etwa zehn Tage nach der Entlassung fühlt sich der Patient sehr abgeschlagen, hat Fieber und starke Bauchschmerzen. Er wird ins nächstgelegene Spital gebracht, wo ein Abszess festgestellt wird.
Die Ärzte vermuten, dass es durch ein vergessenes Perltuch entstanden ist. Herr P. muss in der Folge zwei weitere Operationen über sich ergehen lassen.
Liegt in diesem Fall ein Behandlungsfehler vor?
Der Patient wendet sich an die Tiroler Patientenvertretung. Diese konfrontiert das Krankenhaus, in dem die Erstoperation stattgefunden hat, mit dem Vorwurf. Die Spitalsleitung verweist auf die Dokumentation, in der festgehalten wurde, dass bei der Operation alle Perltücher und Tupfer entfernt worden seien. Der behandelnde Primararzt bestätigt allerdings, dass offenbar tatsächlich ein Fremdkörper vergessen wurde.
Die Patientenvertretung argumentiert, dass ein solcher Fehler bei korrekter Zählung aufgefallen wäre und die Folgeschäden dadurch hätten verhindert werden können.
Erhält Herr P. eine Entschädigung?
Ein Gutachten bestätigt, dass ein vergessenes Perltuch eindeutig die Ursache für das Abszess ist und somit ein Behandlungsfehler vorliege. Nach längeren Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Spitals wird Herrn P. eine Entschädigungssumme im fünfstelligen Bereich angeboten.
Wie können solche Fehler verhindert werden?
Trotz der modernen Technologien im Gesundheitswesen und der fundierten Ausbildung des medizinischen Personals sind menschliche Fehler im Spital nicht gänzlich auszuschließen.
Da die Folgen für Patient:innen schwerwiegend sein können, ist eine positive Fehlerkultur besonders wichtig. Erst wenn Fehler offen kommuniziert, gemeldet und analysiert werden, entstehen ein Prozess des kontinuierlichen Lernens und die Gelegenheit, diese Fehler in Zukunft zu verhindern.
Eine frühzeitige Information der Betroffenen hilft auch der Person, die den Schaden verursacht hat, das unerwünschte Ereignis zu bewältigen und daraus zu lernen.
Unsere Kooperation mit der Patientenanwaltschaft
Hier berichten wir über Fälle, mit denen sich österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befassen.
Tirol
Patientenvertretung
Meraner Straße 5 (1. Stock)
6020 Innsbruck
Tel. 0512 508-7702
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E-Mail: patientenvertretung@tirol.gv.at
Internet: tirol.gv.at/patientenvertretung
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