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Online-Glücksspiel ist für ausländische Casinos illegal. Die einzige zugelassene Spielplattform ist win2day.at. Bild: 3D Graphic Design / Shutterstock.com

Online-Glücksspiel - Was ist legal?

Im österreichischen Glücksspielgesetz ist ein Quasi-Monopol definiert, wonach nur teilstaatliche Betreiber auch für das Glücksspiel im Internet Konzessionen bekommen.

Monopolstellung

Die einzige zugelassene Spielplattform ist win2day.at.

Der nachstehende Artikel stammt aus dem aktuellen KONSUMENT-Buch "Sicher im Internet?" Darin schildern wir Mittel und Wege, wie Sie bei der Nutzung von Smartphone und Computer Ihre Privatsphäre besser schützen, Ihre Daten sichern und Bedrohungen erkennen und abwenden können.

Sportwetten erlaubt

Online-Sportwetten sind hingegen auch auslän­dischen Unternehmen erlaubt und für ­inländische Anbieter in Landesgesetzen der Bundesländer definiert.

Alles andere ist illegal!

Da Online-Glücksspiel bei ausländischen Casinos als illegal gilt, kann eine Zuwiderhandlung strafrechtlich verfolgt werden. Allerdings konzentriert sich die öster­reichische Exekutive auf die Anbieter und nicht auf Spieler:innen. Es überrascht deshalb nicht, dass ausländische Konkurrenten von win2day wie Bwin, Mr. Green, LeoVegas, Interwetten Casino oder Pokerstars hierzulande aufgrund massiver Werbung bekannt sind und trotz formeller Illegalität Kund:innen finden. Immer wieder treten aber Pro­bleme auf, etwa mit nicht ausbezahlten Gewinnen, gesperrten Nutzerkonten oder hohen Verlusten.

Was Geschädigte tun können

Viele Betroffene wissen nicht, dass sie Spielschulden, die sie bei ausländischen Spielplattformen oder Online-Casinos gemacht haben, rückfordern können – eben weil diesen Firmen die Lizenz in Österreich fehlt. Stolze 70 Prozent der weltweit erfolgreichsten Spiele-Web­sites beziehen ihre Lizenz von nur 8 der wichtigsten Gerichtsbarkeiten für Online-Glücksspiele, 6 Länder davon erwirtschaften gar ihren Hauptgewinn aus der Glücksspielindustrie. In der EU reduziert sich die Zahl der relevantesten Akteure auf Malta, Gibraltar, Curaçao und die britischen Kanalinseln.

Lizenzfrage

Vorerst gilt es heraus­zufinden, mit welcher Lizenz die Web­seitenbetreiber agieren, um zu wissen, an welche Kontrollbehörde man seine Beschwerde richten kann. Sollte es sich um eine der geläufigsten Lizenzen – MGA (Malta) oder GRA (Gibraltar) – handeln, ist es ratsam, bei diesen staatlichen Kontrollbehörden ganz offiziell eine schriftliche und kostenfreie Beschwerde einzureichen. Voraussetzung ist, dass sich Geschädigte bereits beim Online-Casino beschwert und selbst um eine Lösung bemüht haben. Sollte binnen einer Woche vom Casino keine Antwort oder eine Absage kommen, ist es ratsam, abermals schriftlich kundzutun, dass man damit nicht einverstanden ist. Mit diesem Mailverkehr ausgestattet, kann über die offiziellen Mailkontakte der Behörden eine Beschwerde eingereicht werden. Für den offiziellen Be­schwerdeprozess sollte man sich ­jedenfalls mit Beweisunterlagen wie Screen­shots, Zahlungsnachweisen und gespeichertem Mailverkehr vorbereiten.

Erstattungsklagen

Als Alternative ist die Beauftragung eines Prozess­kostenfinanzierers überlegenswert. Im Erfolgsfall vor Gericht behält dieser einen Anteil von etwa einem Drittel der erstrittenen Schadenssumme als Honorar ein. Falls die Klage verloren wird, übernimmt die Firma die gesamten Prozesskosten. Bei einem außergerichtlichen Vergleich mit dem Online-Casino behalten Prozesskostenfinanzierer meist rund die Hälfte des Honorars ein, welches sonst anfallen würde, wenn es zum Gerichtsentscheid im Sinne der Anklage käme.

Gute Chancen auf Erfolg

Die Oberlandesgerichte Wien und Innsbruck ­haben im Herbst 2020 bestätigt, dass Anbieter ohne österreichische Konzes­sion Schadenersatz leisten und Einsätze zurückzahlen müssen. Im Juni 2021 hat der Oberste Gerichtshof ebenso eine ­Berufung einer in Gibraltar ansässigen Spielplattform abgelehnt. Somit haben Klagen dieser Art, die auf fehlenden ­Lizenzen ausländischer Online-Casinos basieren, sehr gute Erfolgschancen. Da Glücksspielverluste aus dem Titel des Schadenersatzes und des Bereicherungsrechts geltend gemacht werden können, sind sie 30 Jahre lang rückforderbar.

Rat und Hilfe

Weitere Informationen und Hilfestellung erhalten Sie bei unserem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich (europakonsument.at).

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KONSUMENT-Buch: "Sicher im Internet" Bild: VKI

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