Viele Betroffene wissen nicht, dass sie Spielschulden, die sie bei ausländischen Spielplattformen oder Online-Casinos gemacht haben, rückfordern können – eben weil diesen Firmen die Lizenz in Österreich fehlt. Stolze 70 Prozent der weltweit erfolgreichsten Spiele-Websites beziehen ihre Lizenz von nur 8 der wichtigsten Gerichtsbarkeiten für Online-Glücksspiele, 6 Länder davon erwirtschaften gar ihren Hauptgewinn aus der Glücksspielindustrie. In der EU reduziert sich die Zahl der relevantesten Akteure auf Malta, Gibraltar, Curaçao und die britischen Kanalinseln.
Lizenzfrage
Vorerst gilt es herauszufinden, mit welcher Lizenz die Webseitenbetreiber agieren, um zu wissen, an welche Kontrollbehörde man seine Beschwerde richten kann. Sollte es sich um eine der geläufigsten Lizenzen – MGA (Malta) oder GRA (Gibraltar) – handeln, ist es ratsam, bei diesen staatlichen Kontrollbehörden ganz offiziell eine schriftliche und kostenfreie Beschwerde einzureichen. Voraussetzung ist, dass sich Geschädigte bereits beim Online-Casino beschwert und selbst um eine Lösung bemüht haben. Sollte binnen einer Woche vom Casino keine Antwort oder eine Absage kommen, ist es ratsam, abermals schriftlich kundzutun, dass man damit nicht einverstanden ist. Mit diesem Mailverkehr ausgestattet, kann über die offiziellen Mailkontakte der Behörden eine Beschwerde eingereicht werden. Für den offiziellen Beschwerdeprozess sollte man sich jedenfalls mit Beweisunterlagen wie Screenshots, Zahlungsnachweisen und gespeichertem Mailverkehr vorbereiten.
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