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Postoperatives Röntgenbild Hüftprothese
Bild: Suttha Burawonk/Shutterstock.com

Röntgenbilder: Recht auf Aushändigung - Wer ist Eigentümer der Aufnahmen?

"Wie Sie in Spital: Recht auf kostenlosen Befund - Auskunft über eigene Gesundheitsdaten schreiben, habe ich das Recht, Befunde nach einem Spitalsaufenthalt mit nach Hause zu nehmen. Wie sieht das mit Röntgenbildern etc. aus?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Angela Tichy.

Angela Tichy (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Dr. Angela
Tichy

Arzt als Eigentümer

Wenn eine Ärztin/ein Arzt anlässlich einer anstehenden Behandlung ein Kleinbild- oder Panoramaröntgen in der Ordination durchführt, bleibt sie/er Eigentümer der Bilder. Patientinnen und Patienten dürfen aber Einsicht nehmen. Außerdem haben sie das Recht, auf eigene Kosten (Gebühr) entsprechende Duplikate erstellen zu lassen.

Patient als Eigentümer

Anders verhält es sich, wenn der Arzt die Behandlung selbst durchführt, zur Anfertigung der Röntgenbilder aber eine Zuweisung ausstellt. In diesem Fall wird der Patient Eigentümer der Aufnahmen.

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