Der Weg zur Patientenverfügung
Für eine verbindliche Patientenverfügung bedarf es mehrerer Schritte. Notwendig sind eine genaue Beschreibung der abgelehnten medizinischen Maßnahmen sowie ärztliche und rechtliche Aufklärung.
Willenserklärung
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der eine Person bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen kann. Die Verfügung wird wirksam, wenn die Person ihren Willen nicht mehr selbst gegenüber dem medizinischen Personal äußern kann.
Damit eine Patientenverfügung als verbindlich gilt, sind eine ärztliche Aufklärung und eine rechtliche Belehrung von juristischen Mitarbeiter:innen der Patientenvertretungen, eines Erwachsenenschutzvereins, Notar:innen oder Rechtsanwält:innen notwendig.
In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein, zum Beispiel: „Ich lehne eine Wiederbelebung durch Herzmassage und Defibrillator ab.“
Was ist bei der Formulierung einer Patientenverfügung zu beachten?
Häufig haben Patient:innen Probleme bei der Formulierung ihrer Patientenverfügung. Zu allgemeine Formulierungen wie die Ablehnung einer „künstlichen Lebensverlängerung“ oder „aller medizinischen Behandlungen“ sollten vermieden werden, da sie dem medizinischen Personal einen zu großen Interpretations- und Handlungsspielraum bieten. Pflegemaßnahmen, etwa die „Verabreichung von Essen und Trinken“, oder Notfallmaßnahmen können nicht abgelehnt werden.
Wie kann der Inhalt einer Patientenverfügung kommuniziert werden?
Patient:innen bzw. Vertrauenspersonen sind selbst dafür verantwortlich, dass das medizinische Personal Kenntnis von der Patientenverfügung erlangt. Eine Vertrauensperson kann mit der Überbringung der Patientenverfügung beauftragt werden oder man kann die Patientenverfügung ins Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwaltskammer bzw. der österreichischen Notariatskammer eintragen lassen. Eine Speicherung der Patientenverfügung in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) wird voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2024 möglich sein.
Tipp
Die Errichtung einer Patientenverfügung hat weitreichende Folgen. Suchen Sie unbedingt das Gespräch mit Ihrem Arzt:Ihrer Ärztin. Überlegen Sie sich gut, welche medizinischen Behandlungen in welchen bestimmten Situationen nicht erfolgen sollen.
Information
Die Patientenvertretungen in Österreich bieten kostenlos eine rechtliche Beratung und die Errichtung von verbindlichen Patientenverfügungen an. Informationsmaterial und Formulare können in den Patientenvertretungen angefordert oder auf den Websites heruntergeladen werden.
Unsere Kooperation mit der Patientenanwaltschaft
Steiermark
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft
Friedrichgasse 9,
8010 Graz
Tel. 0316 877-3350
Fax 0316 877-4823
E-Mail: ppo@stmk.gv.at
Internet: patientenvertretung.steiermark.at
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