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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - Ihr Wille geschehe

Unser Bestseller "Alles geregelt" ist jetzt in aktualisierter ­Auflage erhältlich. Er zeigt Schritt für Schritt, wie Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Sofern Sie selbst aufgrund von Unfall ­oder Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ­Entscheidungen zu treffen und sich um Ihre ­Angelegenheiten zu kümmern, muss das Gericht dafür jemanden beauftragen. Eine von Ihnen selbst ausgewählte Vertrauensperson wird Ihre persönlichen Interessen normalerweise besser wahrnehmen können als eine vom Gericht bestellte. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie Ihre Wünsche festlegen und Anordnungen treffen. Im Buch finden Sie Formular, Ausfüll­hilfe und viele Tipps dazu.

Was ist eine Bankvollmacht?

Mit einer Bankvollmacht erhalten eine oder mehrere Personen Zugriff auf Ihr Konto bzw. Ihr Depot. Es handelt sich nicht um eine Übertragung des Eigentums, die bevollmächtigte Person kann nur im Rahmen der Kunden­beziehung Bankgeschäfte tätigen. Neue Kredite können nicht aufgenommen werden, allfällige Wertpapierkäufe müssen dem ­hinterlegten Risikoprofil entsprechen. Nichtsdestotrotz setzt eine Bankvollmacht ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus.

Brauchen Sie einen Notar?

Sie können ein eigenhändiges oder fremdhändiges Testament auch ohne Rechtsanwalt oder Notar aufsetzen. Es sind allerdings Formalitäten zu beachten, damit das Testament gültig ist. Bei ­wenigen Erben und klaren Verhältnissen lassen sich viele Dinge selbst regeln. Wenn es jedoch um Bedingungen, die Einsetzung von Ersatzerben oder eine Enterbung geht, ist juristische Beratung empfehlenswert.

Was ist neu?

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie selbst sich zu medizi­nischen Fragen nicht mehr äußern können. Damit teilen Sie Ihren Ärzten mit, welche Behandlungen Sie ablehnen. Zusätzlich können Sie sich für Behandlungen wie Schmerztherapien aussprechen, auch wenn im Fall der ­Behandlung nicht ausgeschlossen werden kann, dass Ihnen diese nicht nur die Schmerzen nimmt, sondern auch den Sterbeprozess beschleunigt. Je nach Ausgestaltung ist diese Patientenverfügung für die Ärzte verbindlich oder zumindest zu beachten.

Wer erbt Ihr Hab und Gut?

Prinzipiell hat der Gesetzgeber festgelegt, wer in welcher Reihenfolge und mit welchem Anteil Ihre Hinterlassenchaft erbt. Dennoch kann in vielen Fällen ein Testament sinnvoll sein. Zum Beispiel, wenn Sie ohne Trauschein in einer Lebensgemeinschaft leben. Die wichtigsten Überlegungen und Empfehlungen finden Sie in einem eige­nen Kapitel. Auch das Thema Schenkung wird behandelt.

Was ist neu?

Die gerichtliche Erwachsenenvertretung löst die Sachwalterschaft ab. Im Gegensatz zur Sachwalterschaft soll sie möglichst nur für jene Teilbereiche gelten, in denen die betroffene Person nicht mehr entscheidungsfähig ist. Die gerichtliche Erwachsenenvertretung durch eine fremde Person oder einen Erwachsenenschutzverein kommt erst dann zum Tragen, wenn eine Vorsorgevollmacht und die anderen Möglichkeiten der Erwachsenenvertretung nicht (mehr) greifen.

Um Erwachsenenvertretung ansuchen

Nahe ­Angehörige können beim Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein um die gesetzliche Erwachsenenvertretung ansuchen – auch bei vorhandener Vor­sorgevollmacht. Sie müssen dazu mit ­einem ärztlichen Attest die eingeschränkte Handlungsfähigkeit des Patienten nachweisen können. Wichtig: Die betroffene Person kann der Vertretung durch ein­zelne oder auch durch alle Angehörigen widersprechen.

Lesen Sie alle KONSUMENT-Artikel zum Schlagwort Altenpflege

Buchtipp: "Alles geregelt - das Vorsorgebuch"

Unfall, Krankheit oder Begleiterscheinungen des Alterns können jederzeit dazu führen, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Dieses Buch hilft, das Leben möglichst selbstbestimmt vorauszuplanen und Angehörigen zusätzliche Belastungen in schwierigen Situationen zu ersparen.

 

www.konsument.at/allesgeregelt

Aus dem Inhalt

  • Vorsorgevollmacht
  • Erwachsenenschutzrecht
  • Testament, Begräbnis
  • Patientenverfügung, Organspende
  • Digitaler Nachlass, Bankvollmacht
  • Checklisten
  • Formulare zum Herausnehmen

4. Auflage 10/2020, broschiert, 172 Seiten, Format A4; Preis: 19,90 Euro + Versand.

Die 4. Auflage enthält das neue Patientenverfügungsrecht, das wir schon in der dritten Auflage angekündigt und besprochen hatten. Zusätzlich haben wir Ergänzungen in den Bereichen Gräber und digitaler Nachlass aufgenommen sowie die Waisenpension. Ein Wechsel von der dritten auf die vierte Auflage aktualisiert Ihr Wissen, ist aus unserer Sicht jedoch nicht zwingend erforderlich. Sollten Sie jedoch die erste oder zweite Auflage besitzen, so empfehlen wir Ihnen den Wechsel zur jetzt aktuellen vierten Auflage. Zu groß sind die Unterschiede zu den älteren Auflagen. Was sich über die Auflagen hinweg nicht geändert hat, ist die Möglichkeit, Formulare aus dem Serviceteil des Buches herauszutrennen und zu verwenden. "Alles geregelt“ ist weniger ein Buch zum Lesen als vielmehr eines zum Gebrauchen.

 

 

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