Knochenbrüche: Beschwerden durch Schrauben 3/2022
Knochenbrüche müssen manchmal mit Schrauben oder Platten stabilisiert werden. Diese können in der Folge zu Beschwerden führen. Nicht immer liegt dabei ein Behandlungsfehler vor.
Die Fälle
Frau C. erleidet bei einem Sturz einen Trümmerbruch im Bereich des Oberarmkopfes. Bei der Operation wird der Bruch verschraubt. In der Folge klagt die Patientin über Schmerzen und sie kann den Arm nicht frei bewegen. Bei der Untersuchung wird festgestellt, dass eine der Schrauben die Ursache für die Beschwerden ist.
Frau O. hat seit Jahren eine Hüftprothese. Als sich die Hüftpfanne lockert, muss diese aus getauscht werden. Die neue Hüftpfanne wird mit Schrauben fixiert, wobei sofort nach der Operation eine Nervenlähmung festgestellt wird. Es stellt sich heraus, dass die Schrauben zu groß sind und bis ins Becken vorstehen. Frau O. wird noch einmal operiert, dabei werden die Schrauben ausgetauscht.
Intervention
Die Patientinnen wenden sich an die Vorarlberger Patientenanwaltschaft. Diese kontaktiert die jeweils betroffenen Krankenhäuser und bringt vor, dass vor den Operationen jeweils die richtige Schraubenlänge hätte abgeklärt werden müssen.
Ergebnis
Im Fall von Frau C. stellt der medizinische Gutachter fest, dass zwar eine Fehllage der Schrauben vorliegt, der Operateur aufgrund der Art des Bruches aber keine andere Möglichkeit der Verschraubung gehabt hätte. Der Gutachter kann auch keinen Zusammenhang zwischen den Beschwerden und der Fehllage der Schrauben erkennen und kommt zu dem Schluss, dass sich die Beschwerden auch durch eine Nachoperation nicht beseitigen lassen.
Im zweiten Fall bestätigt das Gutachten ebenfalls den Verdacht, dass eine Fehllage der Schrauben vorliegt. Diese sei jedoch nicht die Ursache für die Nervenschädigung. Die Schädigung gehe demnach auf eine Komplikation bei der Operation zurück, für die der operierende Arzt nicht hafte.
Fazit
Da aufgrund der Gutachten aus geschlossen wurde, dass die Fehllage der Schrauben als Ursache für die Beschwerden infrage kommt, wurde in beiden Fällen eine Haftung der Ärzte ausgeschlossen. Die Vorarlberger Patientenanwaltschaft prüft nun, ob den Patientinnen Leistungen aus dem verschuldensunabhängigen Entschädigungsfonds zustehen.
Unsere Kooperation mit der Patientenanwaltschaft
Hier berichten wir über Fälle, mit denen sich österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befassen.
Vorarlberg
Patientenanwaltschaft für das Land Vorarlberg
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6800 Feldkirch
Tel. 05522 815 53
Fax 05522 815 53-15
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