Behandlungs- und Pflegefehler im Spital beeinträchtigen den Gesundheitszustand eines Patienten massiv. Die Patientenanwaltschaft erwirkt neben der materiellen Entschädigung für den Patienten Verbesserungen im Qualitätsmanagement des Spitals.
Der Fall: Beschädigung der inneren Organe diagnostiziert
Franz S. stürzt zu Hause und zieht sich dabei eine Fraktur im Beckenbereich zu. Bis zu seinem Sturz war der 89-Jährige völlig mobil und selbstständig. Bei der Untersuchung im Krankenhaus werden allerdings Erkrankungen an inneren Organen diagnostiziert, was eine weitere Behandlung auf der internen Station des Spitals notwendig macht.
Erfrierungen von Kriegszeit an Händen und Füßen
Bei der Aufnahme gibt S. an, dass er aufgrund von Erfrierungen an Händen und Beinen, die er sich während der Kriegszeit zugezogen hat, unter schweren Gefühlsstörungen an beiden Füßen leidet. Die Erfrierungen werden auch in der Krankenakte vermerkt. Da er nicht gehfähig ist und absolute Bettruhe einzuhalten hat, muss besonders darauf geachtet werden, dass vor allem an den Füßen keine Druckgeschwüre entstehen können. Ein dafür notwendiger Lagerungsplan wird jedoch nicht erstellt.
Geschwürbildung an beiden Fersen
Nach fünf Tagen treten ausgeprägte Anzeichen chronischer Druckbelastung mit Geschwürbildung an beiden Fersen auf. Eine penible Druckentlastung wird zwar angeordnet, in der Dokumentation der Krankengeschichte wird jedoch nicht festgehalten, wie die Lagerung der Fersen zu erfolgen hat.
Weitere Versorgung durch Hauskrankenpflege
Nach 14 Tagen wird Franz S. aus dem Spital entlassen. In den Entlassungspapieren werden Schädigungen der Haut (Dekubitus) und Geschwüre (Ulcera) an beiden Fersen, Fußballen sowie einigen Zehen beschrieben. Auf ärztliche Anordnung erfolgt die weitere Versorgung durch die Hauskrankenpflege. S. kann sich nur mit Spezialschuhen und Rollstuhl bewegen.
Patient eingeschränkt geh- und stehfähig
Nachdem Beschwerden im Bauchbereich auftreten, wird er erneut in das Krankenhaus aufgenommen. Dabei wird festgestellt, dass in der Zwischenzeit Gewebe an den Fersen abgestorben ist. Diese Nekrosen bessern sich während der dreiwöchigen Behandlungsphase im Spital nur leicht. War der Patient bei der Aufnahme nur eingeschränkt geh- und stehfähig, so kann er bei seiner Entlassung mit dem Rollmobil zirka 150 Meter zurücklegen. Für die weitere Heilung der Druckgeschwüre wäre allerdings ein mit hohen Kosten verbundener vierwöchiger Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung nötig.