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Frau hält Medikamentendose in einer Hand und mit der anderen tippt sie am Laptop
Bild: Kmpzzz / shutterstock.com

Online Medikamente bestellen

Der Einkauf in Internet-Apotheken birgt einige Gefahren. Neben der Unsicherheit, ob man tatsächlich ein gesundheitlich unbedenkliches und geprüftes Originalpräparat erhält, kann man sich auch Probleme rechtlicher Art einhandeln. 

EU-Sicherheitslogo

EU-Sicherheitslogo
Bild: basg.gv.at

Achten Sie beim Medikamentenkauf in Online-Apotheken auf dieses Logo.

Kein Medikament aber Post vom Zoll

Der Fall: Frau F. bestellt auf Anraten ihres Arztes in einer Internet-Apotheke ein Hormon gegen Beschwerden der Wechseljahre. Sie bezahlt per Kreditkarte. Anstatt der bestellten Medikamente bekommt sie Post von der Zollbehörde und dem Magistrat.

Warum wurde das Medikament vom Zoll einbehalten?

Obwohl die Internet-Apotheke eine österreichische Adresse hat, wurde das Präparat aus einem Land außerhalb der EU verschickt. Die Sendung im Wert von 74 Euro wurde deshalb vom Zoll einbehalten. Weil der Wert des Produkts auf der Zollerklärung durch die Internet-Apotheke zu gering angegeben worden war, erhielt die Käuferin eine Strafverfügung gemäß Finanzstrafgesetz in der Höhe von 22 Euro. Außerdem wurde gegen die Käuferin wegen des Verdachts der illegalen Einfuhr eines Doping-Präparats ermittelt, da das bestellte Hormonmittel auch für Doping verwendet werden kann. Zusätzlich hatte Frau F. unwissentlich eine Verwaltungsübertretung begangen, da die Einfuhr solcher Hormonersatzpräparate nach Österreich ausschließlich Apotheken und Unternehmen mit Einfuhrbescheinigung erlaubt ist - nicht aber einer Privatperson. Vom zuständigen Magistrat wurde sie daher zusätzlich zur Zahlung von rund 230 Euro verurteilt.

Worauf muss man beim Medikamentenkauf im Internet achten?

Der Kauf von Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln im Internet ist mit Tücken behaftet und Unwissenheit schützt nicht vor einer Strafe. Die Patientenanwaltschaft empfiehlt, nur in Apotheken mit Sitz in einem EWR-Mitgliedsstaat zu kaufen. Das Europäische Sicherheitslogo zeigt, ob es sich um eine zugelassene Internet-Apotheke handelt. Kunden sollten auch vorab klären, ob das Präparat in Österreich zugelassen ist und ohne Rezept gekauft werden darf. Es empfiehlt sich auch, den Einkauf auf Rechnung oder per Nachnahme zu tätigen und vor dem Kauf im Internet nach den Erfahrungsberichten anderer Kunden zu suchen. 

Unsere Kooperation mit der Patientenanwaltschaft

Logo der ARGE Patientenanwaltschaft.
VKI-Kooperation mit der Patientenanwaltschaft. Bild: ARGE PatientenanwältInnen

Hier berichten wir über Fälle, mit denen sich österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befassen.

Wien

Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
Tel. 01 587 12 04
Fax 01 586 36 99
E-Mail: post@wpa.wien.gv.at
Internet: wien.gv.at/gesundheit/einrichtungen

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