EU-Sicherheitslogo
Achten Sie beim Medikamentenkauf in Online-Apotheken auf dieses Logo.
Der Einkauf in Internet-Apotheken birgt einige Gefahren. Neben der Unsicherheit, ob man tatsächlich ein gesundheitlich unbedenkliches und geprüftes Originalpräparat erhält, kann man sich auch Probleme rechtlicher Art einhandeln.
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Der Fall: Frau F. bestellt auf Anraten ihres Arztes in einer Internet-Apotheke ein Hormon gegen Beschwerden der Wechseljahre. Sie bezahlt per Kreditkarte. Anstatt der bestellten Medikamente bekommt sie Post von der Zollbehörde und dem Magistrat.
Obwohl die Internet-Apotheke eine österreichische Adresse hat, wurde das Präparat aus einem Land außerhalb der EU verschickt. Die Sendung im Wert von 74 Euro wurde deshalb vom Zoll einbehalten. Weil der Wert des Produkts auf der Zollerklärung durch die Internet-Apotheke zu gering angegeben worden war, erhielt die Käuferin eine Strafverfügung gemäß Finanzstrafgesetz in der Höhe von 22 Euro. Außerdem wurde gegen die Käuferin wegen des Verdachts der illegalen Einfuhr eines Doping-Präparats ermittelt, da das bestellte Hormonmittel auch für Doping verwendet werden kann. Zusätzlich hatte Frau F. unwissentlich eine Verwaltungsübertretung begangen, da die Einfuhr solcher Hormonersatzpräparate nach Österreich ausschließlich Apotheken und Unternehmen mit Einfuhrbescheinigung erlaubt ist - nicht aber einer Privatperson. Vom zuständigen Magistrat wurde sie daher zusätzlich zur Zahlung von rund 230 Euro verurteilt.
Der Kauf von Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln im Internet ist mit Tücken behaftet und Unwissenheit schützt nicht vor einer Strafe. Die Patientenanwaltschaft empfiehlt, nur in Apotheken mit Sitz in einem EWR-Mitgliedsstaat zu kaufen. Das Europäische Sicherheitslogo zeigt, ob es sich um eine zugelassene Internet-Apotheke handelt. Kunden sollten auch vorab klären, ob das Präparat in Österreich zugelassen ist und ohne Rezept gekauft werden darf. Es empfiehlt sich auch, den Einkauf auf Rechnung oder per Nachnahme zu tätigen und vor dem Kauf im Internet nach den Erfahrungsberichten anderer Kunden zu suchen.
Hier berichten wir über Fälle, mit denen sich österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befassen.
Wien
Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
Tel. 01 587 12 04
Fax 01 586 36 99
E-Mail: post@wpa.wien.gv.at
Internet: wien.gv.at/gesundheit/einrichtungen
Medikamente aus dem Internet
https://konsument.at/gesundheit-kosmetik/medikamente-aus-dem-internet-318926715747
Schöne, gerade Zähne für wenig Geld? Bei uns häufen sich Beschwerden über Aligner von DrSmile und PlusDental.
Schönheits-OPs sind medizinisch nicht notwendig. Daher ist eine umfassende ärztliche Aufklärung über mögliche Komplikationen sehr wichtig. Nicht immer handelt es sich bei unerwünschten Ergebnissen um Kunstfehler.
Lange Wartezeiten, Verschiebungen und Absagen geplanter Behandlungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man in ein anderes Bundesland oder ein europäisches Land ausweichen.
Sie sind aus der Medizin nicht wegzudenken und retten Leben. Doch unser sorgloser Umgang mit Antibiotika setzt eine der wirksamsten Waffen gegen bakterielle Infektionen aufs Spiel.
Wenn im Krankenhaus Fehler passieren, kann das für Patientinnen und Patienten ernsthafte Folgen haben. Eine positive Fehlerkultur und offene Kommunikation sind daher sehr wichtig.
Fehlbehandlungen können bei Patient:innen zu schweren psychischen Schäden führen. Unter bestimmten Umständen kann das ein höheres Schmerzensgeld begründen.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
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