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Operation verschoben leerer Operationssaal Medizinische Geräte Operationstisch
Aufgrund mangelhafter Aufklärung wird eine Operation verschoben. Die Vertragsverletzung sei aber nicht Schuld des Patienten. Wer muss für die Stornokosten aufkommen? Bild: nimon / Shutterstock.com

Operation verschoben: Wer zahlt Stornokosten für doppelte Rechnung?

Wenn eine Behandlung verschoben wird, können Stornokosten anfallen. Diese müssen allerdings angemessen sein.

Voruntersuchung

Herr S. möchte eine Vasektomie (Durchtrennung der Samenleiter) durchführen lassen. Bei der Voruntersuchung füllt er einen Fragebogen aus. Darin wird unter anderem gefragt, welche Medikamente er regelmäßig einnimmt.

Ein Arzt sieht sich die Liste an und sagt Herrn S., er solle mit seinem Internisten abklären, ob er ein bestimmtes Medikament zur Hemmung der Blutgerinnung vor der Operation absetzen soll. Nach telefonischer Rücksprache mit seinem Internisten nimmt Herr S. das Medikament fünf Tage vor dem Eingriff nicht mehr ein.

Verschiebung der Operation

Zum vereinbarten Termin bezahlt Herr S. im urologischen Fachärztezentrum 750 Euro für die Vasektomie. Der Arzt stellt jedoch noch vor dem Eingriff fest, dass Herr S. auch ein weiteres Medikament hätte absetzen müssen. Die Vasektomie wird aus diesem Grund verschoben.

Behandlungskosten doppelt verrechnet

Als Herr S. zum neuen Operations-Termin kommt, werden von ihm ein zweites Mal die vollen Behandlungskosten in der Höhe von 750 Euro verlangt. Die Begründung: Wenn der Termin nicht mindestens eine Woche vorher abgesagt wird, muss der volle Preis bezahlt werden.

Herr S. wendet sich an die Wiener Pflege- und Patient:innenanwaltschaft (WPPA)

Ist das Urologiezentrum im Recht?

Herr S. hat im Fragebogen alle Medikamente, die er regelmäßig einnimmt, angeführt, der Arzt hat jedoch nur für eines dieser Medikamente eine ausdrückliche Abklärung empfohlen. Das wurde auch im Befund schriftlich festgehalten. Als medizinischer Laie durfte er daraus schließen, dass die Einnahme der übrigen Medikamente kein Problem darstellt.

Mangelhafte Aufklärung

Die WPPA sieht darin eine mangelhafte Aufklärung. Darum sei die Vertragsverletzung dem Urologiezentrum zuzurechnen.

Stornokosten zu hoch

Zudem beanstandet die Patient:innenanwaltschaft die Höhe der Stornokosten. Das Zentrum sei jedenfalls verpflichtet, jene Kosten abzuziehen, die es sich durch die Absage der Operation erspart. Es müsse sich auch darum bemühen, den Termin nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.

Hat der Patient das Geld zurückbekommen?

Das Urologiezentrum bot als Kulanzlösung die Rückzahlung von 300 Euro an. Herr S. akzeptierte dieses Angebot.

ARGE Patientenanwälte
VKI-Kooperation mit der Patientenanwaltschaft. Bild: Bild: Screenshot/VKI

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