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Zahnbehandlung in Ungarn: Invisalign - Diskussion um Stornogebühren

Zahnbehandlung in Ungarn abgebrochen und in Österreich fortgesetzt. Welche Stornokosten fallen an?  - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Dr. Andreas Herrmann.

Andreas Herrmann (Foto: U. Romstorfer/VKI)Herr Werner aus Österreich suchte Anfang März in Sopron (Ungarn) eine Zahnärztin auf. Er war mit seiner Zahnstellung nicht zufrieden und wollte sich über Korrekturmöglichkeiten beraten lassen. Die Ärztin schlug eine Behandlung mit Zahnspangen der Firma Invisalign um insgesamt 4.610 € vor. Herr Werner war einverstanden und zahlte 1.790 € an.

Andere Behandlung

Kurz nach Vertragsabschluss spitzte sich die Situation rund um Corona drastisch zu. In Österreich und Ungarn kam es zu Grenzschließungen und Lockdowns. Außerdem hatte sich Herr Werner inzwischen umfassender über die ihm vorgeschlagene Therapie informiert und bevorzugte nun einen anderen Behandlungsplan. Er beschloss, den Vertrag mit der ungarischen Zahnärztin aufzulösen.

500€ Planungskosten

Kein Problem, meinte diese: Sie habe mit Invisalign Rücksprache gehalten, das Unternehmen verlange für die Stornierung 500 €. Inzwischen hatte Herr Werner in Österreich einen Arzt für die Behandlung mit Invisalign-Produkten gefunden; dessen Therapieplan sagte ihm mehr zu. Dabei stellte sich heraus: Sofern beide Zahnärzte einverstanden wären, könnte ein Vertrag mit Invisalign kostenfrei von einem Zahnarzt auf den anderen übertragen werden. Die ungarische Zahnärztin stimmte zu, erklärte aber, dass es ein Missverständnis gebe. Die 500 € seien nicht als Stornogebühr für Invisalign gedacht gewesen, sondern ihre Planungskosten.

Herrn Werner war klar, dass der Zahnärztin Ersatz für ihren Aufwand zusteht. Er war aber verwundert, weil anfangs nur von Stornokosten der Firma Invisalign die Rede war und erst später von Arztkosten. In den Vertragsunterlagen gab es keinerlei Hinweise zur Höhe von Stornogebühren. Sein österreichischer Zahnarzt meinte, dass er in so einem Fall 350 € verlangen würde. Diese Lösung strebte Herr Werner an.

Wir intervenierten

Er wandte sich an uns vom EVZ Österreich. Wir kontaktierten gemeinsam mit unseren ungarischen Kollegen die Zahnärztin. Sie war mit der von Herrn Werner gewünschten Lösung einverstanden und überwies ihm die Anzahlung minus der vereinbarten 350 € Stornokosten zurück.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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