Nach einem Bergunfall wird der Rettungshubschrauber angefordert. Die ebenfalls anwesende Bergrettung verweigert daraufhin den möglichen Transport. Die Betroffene blieb auf hohen Rechnungen sitzen.
Der Fall
Eine 64-jährige Dame stürzt beim Wandern auf der Alm und zieht sich einen Unterschenkelbruch mit starker Verschiebung zu. Ihre Begleitperson informiert die Einsatzzentrale des Roten Kreuzes. Diese kündigt einen Rettungshubschrauber an. Die verletzte Frau ahnt, dass erhebliche Kosten auf sie zukommen könnten. Da der Unfallort über einen Forstweg erreichbar ist und der Transport auch mit einem allradgetriebenen Wagen erfolgen könnte, lehnt sie den Transport mit dem Hubschrauber ab.
Tatsächlich trifft ein Geländefahrzeug der Bergrettung ein, die ebenfalls zur Unfallstelle geschickt worden war. Die Bergrettung lehnt die Bitte der Verletzten um einen Transport mit der Begründung ab, dass der Hubschrauber bereits zu hören sei. Sie transportiert die Verletzte lediglich bis zum Landeplatz des Hubschraubers. Einige Wochen später erhält die Patientin vom Bergrettungsdienst eine Rechnung über 94,50 Euro sowie eine Rechnung der Christophorus Flugrettung in Höhe von 4.872 Euro.
Die Intervention
Die betroffene Frau ist Mindestpensionistin, sie sieht sich mit einer derart hohen Rechnung überfordert und wendet sich an die Kärntner Patientenanwaltschaft. Diese versucht in zahlreichen Telefonaten und umfangreichem Schriftverkehr sowohl mit der Flugrettung als auch mit der zuständigen Gebietskrankenkasse, eine Übernahme der Kosten zu erreichen.