Fälle aus der Patientenanwaltschaft - diesmal: Patientinnen und Patienten, die sich in privaten Krankenanstalten beziehungsweise bei niedergelassenen Ärzten behandeln lassen, haben bei auftretenden Komplikationen keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Entschädigungsfonds.
Fall 1: gemeinnützige Krankenanstalt
Eine 62-jährige Patientin lässt sich in einer steirischen gemeinnützigen Krankenanstalt an der Schilddrüse operieren. Nach der OP kommt es zu einer beidseitigen Lähmung der Stimmbänder mit massiven Problemen beim Atmen, Sprechen und bei der Nahrungsaufnahme.
Auch eine konsequente logopädische Behandlung bringt keine wesentliche Verbesserung. Ein Jahr nach der Erstoperation wird ein weiterer Eingriff in einer Hals-Nasen-Ohren-Abteilung vorgenommen, der zwar zu einer leichten Verbesserung der Atmung führt, die Sprechprobleme und Schwierigkeiten beim Trinken jedoch nicht beheben kann. Die Lebensqualität der Patientin bleibt stark beeinträchtigt.
Fall 2: Sanatorium mit niedergelassenem Chirurgen
Eine 53-jährige Patientin lässt sich in einem Sanatorium von einem niedergelassenen Chirurgen wegen einer massiven, medikamentös nicht einzustellenden Überfunktion der Schilddrüse operieren. Es wird die gesamte Schilddrüse entfernt. Nach der Operation tritt eine beidseitige Störung des rückläufigen Kehlkopfnervs (Stimmnervs) auf. Die Patientin leidet unter ausgeprägter Atemnot bei bereits geringer körperlicher Belastung sowie bei längerem Sprechen.
Aufgrund von verstärktem Speichelfluss und Verschleimung besteht ein ständiger Räusperzwang. Die Patientin neigt zu Hyperventilation, dabei treten wiederholt Erstickungsangst, Herzklopfen und Schwindel auf. Durch die massive Einschränkung der Atmung ist keine körperliche beziehungsweise sportliche Betätigung möglich. Der berufliche Alltag ist kaum zu bewältigen, das soziale Leben eingeschränkt. Die Patientin vermutet einen Behandlungsfehler.