In psychiatrischen Krankenhäusern kommt es immer wieder dazu, dass Patienten in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Dies muss allerdings gerechtfertigt sein, es gibt klare gesetzliche Regelungen und auch Rechtsschutz.
Der Fall
Herr A. wird im Rahmen einer gerichtlich verfügten Maßnahme in einer psychiatrischen Abteilung betreut. Aufgrund von besonderen Vorkommnissen wird von der Krankenhausleitung verfügt, dass er sein Zimmer nicht mehr verlassen darf. Obwohl sich sein Zustand in den folgenden Tagen stabilisiert, wird die Beschränkung der Bewegungsfreiheit nicht aufgehoben. Herr A. darf sein Zimmer zunächst weiterhin nicht verlassen. Erst mehrere Tage später wird die Tür wieder aufgesperrt.
Intervention
Der Patient fühlt sich schlecht behandelt und beantragt beim Bezirksgericht eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Vorgangsweise. Das Gericht lässt ein Gutachten erstellen und kommt zum Ergebnis, dass diese Einschränkung der persönlichen Freiheit ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr zulässig gewesen sei. Herr A. wendet sich daraufhin an die Patientenanwaltschaft Vorarlberg. Er forderte einen Schadenersatz für die ungerechtfertigte Anhaltung.
Ergebnis
Die Patientenanwaltschaft nimmt mit der Finanzprokuratur als Vertreterin des Bundes Kontakt auf. Diese argumentiert, dass die Republik Österreich für sämtliche Folgen des widerrechtlichen Freiheitsentzugs zu haften habe. Der Patient erhält einen für ihn zufriedenstellenden Schadenersatz.
Fazit
Es gibt immer wieder Patienten, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden müssen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Menschen mit einer psychischen Erkrankung sich selbst oder andere Personen gefährden. Für diesen sensiblen Bereich gibt es genaue gesetzliche Regelungen und auch einen entsprechenden Rechtsschutz. Patienten, die der Meinung sind, dass sie zu Unrecht angehalten wurden, können sich an die Patientenanwaltschaften wenden. Sollte ein Gericht die Unzulässigkeit der Bewegungsbeschränkungen feststellen, kann Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht werden.