Krankenhäuser müssen die Beschwerden von Patientinnen und Patienten ernst nehmen. Werden die Anliegen ignoriert, widerspricht das dem Gesetz und es schadet auch dem Ruf des Spitals.
Der Fall
Frau P. liegt nach einer Operation im Krankenhaus. Die Heilung verläuft nur schleppend. Die Patientin sorgt sich, ob die Behandlungen auch wirklich greifen und sie wieder gesund wird. Darum erkundigt sie sich mehrmals bei den behandelnden Ärzten und den Pflegekräften nach der weiteren Therapie und den Fortschritten. Es wird ihr jedoch lediglich mitgeteilt, dass man zum Behandlungsausgang nichts sagen könne. Sowohl von den Ärzten als auch vom Pflegepersonal wird der Patientin das Gefühl vermittelt, dass man sich nicht für ihre Sorgen interessiere.
Auf ihre Fragen wird nicht konkret eingegangen, ein ausführliches Gespräch bleibt aus. Als die Patientin sich innerhalb der Klinik über den Umgang mit ihr und über das allgemeine Desinteresse beschweren möchte, wird die Beschwerde mit dem Hinweis, dass man für solche „Kinkerlitzchen“ keine Zeit habe, abgetan.