Frau M. will ihrer Mutter ihren letzten Wunsch erfüllen: in Ruhe und Würde sterben zu dürfen. Doch die Wachkomapatientin wird künstlich ernährt und niemand ist bereit, die Magensonde zu entfernen und die Ernährung einzustellen.
Der Fall: Die Mutter von Frau M. befindet sich nach dem achten Schlaganfall im Wachkoma. Seit vier Monaten liegt sie mit offenem Mund und erhöhtem Oberkörper reglos da. Nur den Kopf kann sie noch etwas drehen. Sie wird künstlich mit einer Magensonde ernährt. Frau M. und ihr 88-jähriger Vater haben die Frau nach mehreren Schlaganfällen über siebeneinhalb Jahre lang zu Hause gepflegt und möchten ihr den letzten Wunsch erfüllen: in Ruhe sterben zu dürfen.
In Ruhe sterben dürfen
Diese Bitte hatte die Patientin vor dem letzten Schlaganfall mehrfach und dringlich in Anwesenheit der Familie geäußert. Deshalb haben Frau M. und ihr Vater die Ärzte gebeten, die künstliche Ernährung einzustellen. Diese sind dem Wunsch nicht nachgekommen, weil es sich dabei um eine ethisch, aber auch medizinisch und rechtlich sehr heikle Vorgangsweise handelt. Da die Patientin keine Patientenverfügung erstellt hat, ist auch der subjektive Patientenwille nicht eindeutig feststellbar.