Viele Patienten sind, um ihren Alltag bewältigen zu können, dringend auf Heilbehelfe wie Rollstühle, Prothesen oder Inkontinenzprodukte angewiesen. Oft warten sie Monate bis Jahre auf die Bewilligung durch die Krankenkasse.
FALL A: Service für Duschrollstuhl
Herr A. ist nach einem Freizeitunfall Tetraplegiker. Das heißt, dass durch die Querschnittlähmung alle vier Gliedmaßen betroffen sind. Außer auf Betreuung ist A. zur Bewältigung seines Alltags auch auf bestimmte Hilfsmittel angewiesen. Im Juli 2011 muss sein Duschrollstuhl einem Service unterzogen werden. Die Kosten dafür sind hoch und für den Patienten nicht leistbar. Er stellt deshalb einen Antrag auf Kostenübernahme durch die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK).
WGKK will Neukauf statt Service
Die WGKK lehnt ab und schlägt dem Patienten stattdessen die Neuanschaffung eines Duschrollstuhls nach ihrem Tarifmodell vor. Die von der Krankenkasse angebotenen Modelle entsprechen jedoch nicht den Bedürfnissen des Patienten. So fehlen einzelne Schiebegriffe, um den Oberkörper zu stabilisieren. Außerdem bietet es zu wenig Halt für die Beine, die seitlich von den Fußbrettern rutschen. Im April 2013, also fast zwei Jahre später, wendet sich A. verzweifelt an die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA), um endlich eine Zusage zum Service seines Duschrollstuhls zu erreichen.
FALL B: Rollstuhl durch Schaden unbenutzbar
Herr B. ist aufgrund einer Erkrankung vollständig auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen. Im April 2013 wird der Rollstuhl durch einen Schaden unbenutzbar.
WGKK: keine Kostenübernahme für neuen Rollstuhl
Nach mehreren erfolglosen Versuchen, bei der Gebietskrankenkasse eine Kostenübernahme für die Anschaffung eines neuen Elektrorollstuhls zu erreichen, wendete sich B. im August 2013 an die WPPA. Die Situation ist für den Patienten inzwischen dramatisch, da er sein Bett ohne einen funktionstüchtigen Rollstuhl nicht verlassen kann.