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Wundliegen im Pflegeheim - Professionelles Wundmanagement wichtig

Ein wichtiges Ziel guter Pflege ist, das Wundliegen und damit schwere Hauterkrankungen und Geschwüre zu verhindern. Dazu ist professionelles Wundmanagement wichtig. Das sollte in jedem Spital und Pflegeheim Standard sein.

Der Fall

Frau S. hat fortgeschrittene Demenz und ist bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens auf Unterstützung angewiesen. Lange Zeit wird sie von ihren Kindern daheim betreut. Nach einem längeren Aufenthalt im Krankenhaus, empfiehlt man der Familie, die alte Dame in ein Pflegeheim zu übersiedeln. Dort sei sie aufgrund des bereits hohen Pflegebedarfs besser aufgehoben, heißt es. Doch schon nach einem Monat im Pflegeheim geht es Frau S. zusehends schlechter. Sie leidet unter massiven Druckgeschwüren am unteren Rücken und Gesäß und muss deshalb im Krankenhaus behandelt werden. Ihr Zustand wird als „äußerst desolat“ beschrieben.

Intervention

Die Familie wendet sich an die steirische PatientInnen- und Pflegeombudsschaft (PPO). Aus den Unterlagen des Krankenhauses geht hervor, dass Frau S. mit Druckgeschwüren (Dekubiti) vom Schweregrad 3 eingeliefert worden war. Die PPO bringt daraufhin Beschwerde bei der Leitung des Pflegeheims und der Bezirksverwaltungsbehörde ein. Das Pflegeheim betont in seiner Stellungnahme, dass die Verschlechterung des Allgemeinzustandes und die Druckgeschwüre aufgrund des Alters und der Erkrankungen von Frau S. nicht zu verhindern gewesen seien. Pflegemängel habe es keine gegeben.

Ergebnis

Die PPO lässt den Fall prüfen und kommt zu dem Ergebnis, dass das Pflegeheim keine Maßnahmen zur Verhinderung des Wundliegens geplant und durchgeführt hatte. Auch die Dokumentation war mangelhaft. Nach Einschätzung der PPO handelt es sich bei den massiven Druckgeschwüren um Pflegefehler. Die Geschäftsführung der Pflegeeinrichtung sagt zu, Verbesserungen durchzuführen und diese auch nachzuweisen.

Fazit

Pflegebedürftige Menschen sind oft vollkommen auf die Pflegepersonen angewiesen und können nicht mehr auf ihre Lage aufmerksam machen. Die Patientenombudsschaften und -anwaltschaften haben hier neben den zuständigen Behörden eine wichtige Aufgabe, um mögliche Missstände abzustellen und zu einer Verbesserung der Qualität beizutragen.

Patientenanwaltschaft Steiermark

Hier berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befasst sind. Diesmal:

Steiermark
Patienten- und Pflegeombudsschaft
Friedrichgasse 9
8010 Graz
Tel. 0316 877-4400
Fax 0316 877-4823
E-Mail: ppo@stmk.gv.at
Patientenvertretung Steiermark

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