Patientenanwaltschaft: Bei einer Darmspiegelung im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung kommt es zu erheblichen Komplikationen mit dauerhaften Folgeschäden. In der Zustimmungserklärung wurde auf mögliche Gefahren hingewiesen. Für eine Abschätzung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses ist das jedoch zu wenig.
Der Fall: Bei einer 78-jährigen Patientin wurde in einem Krankenhaus im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung eine Darmspiegelung (Koloskopie) vorgenommen. Dabei kam es zur Verletzung der Darmwand (Darmperforation). Diese wurde sofort erkannt: Die Untersuchung wurde unterbrochen, dennoch musste die Patientin notoperiert werden. Es folgte ein zwölftägiger Krankenhausaufenthalt. Anschließend wurde die Patientin zur Nachversorgung in ein anderes Krankenhaus verlegt.
Beschwerden und Schmerzen im Bauch
Seit dem Eingriff leidet die Patientin unter Beschwerden und Schmerzen im Bauchbereich. Hinzu kommen erhebliche finanzielle Nachteile. Vor der Koloskopie konnte sie ihren Alltag ohne fremde Hilfe bewältigen, das ist nun nicht mehr möglich. Neben den Selbstkosten für die Krankenhausaufenthalte muss die Patientin auch die Kosten für eine notwendig gewordene Haushaltshilfe tragen.
Intervention: Die Patientin wendet sich an die Tiroler Patientenvertretung. Sie bemängelt, vor der Koloskopie nicht ausreichend über die – insbesondere bei Frauen in fortgeschrittenem Alter – möglichen Risiken des Eingriffs informiert worden zu sein.