Ambulanzen in Spitälern sind oft überfüllt. Für die Patientenanwaltschaft Niederösterreich zeigt sich darin vor allem ein Versagen der Versorgung im niedergelassenen Bereich.
Der Fall: Mit Augenschmerzen in die Notfallambulanz
Patient Z. hat bereits seit Längerem Schmerzen am Auge und sucht schließlich die Augenambulanz im Landesklinikum Wiener Neustadt auf. Die Augenärztin ist zwar dazu bereit, den Patienten zu behandeln, weist ihn allerdings darauf hin, dass er sich in einer Notfallambulanz befinde und dass er künftig, wenn kein Notfall, sondern eine chronische Erkrankung vorliege, einen Termin beim Augenarzt vereinbaren müsse.
Z. verweigert daraufhin die Untersuchung. Er verlässt die Ambulanz und sucht einen Augenarzt auf. Tags darauf legt er im Spital Beschwerde über das Verhalten der Ärztin ein und wendet sich zudem an die Patientenanwaltschaft Niederösterreich.
Die Intervention
Die Patientenanwaltschaft leitet die Beschwerde an das Landesklinikum Wiener Neustadt weiter.