Fälle aus der Patientenanwaltschaft. - Diesmal: Ein Kind bricht sich im Turnunterricht den Finger. Im Spital wird aus Versehen der falsche Finger eingegipst.
Der Fall
Der elfjährige Thomas S. stürzt im Turnunterricht und fällt unglücklich auf die rechte Hand. Der kleine Finger und der Ringfinger schwellen an und werden blau. Thomas hat starke Schmerzen. Die verletzte Hand wird in der Unfallabteilung eines niederösterreichischen Krankenhauses untersucht. Da Verdacht auf einen Bruch besteht, wird auch eine Röntgenaufnahme veranlasst. Dabei bestätigt sich, dass der Ringfinger gebrochen ist.
Der Befund
Im Befund kommt es allerdings zu einer Verwechslung. Die untersuchende Ärztin vermerkt irrtümlich eine Fraktur des kleinen Fingers. Die Ambulanzschwester gipst diesen daraufhin wie angeordnet ein. Im Lauf der Woche klagt Thomas S. immer wieder über starke Schmerzen am Ringfinger. Die Eltern führen dies auf die Prellung und den Bluterguss zurück. Eine Woche nach dem Unfall wird der Gips im Krankenhaus entfernt. Die anschließende Routineuntersuchung erfolgt durch dieselbe Ärztin, die bereits am Unfalltag die Diagnose gestellt hatte. Danach ordnet sie an, dass der betroffene (kleine) Finger geschient werden solle. Doch es findet sich keine passende Schiene, alle sind zu lang. Die Ärztin erkennt daraufhin ihren Fehler. Sie korrigiert ihre Anweisung und lässt den (tatsächlich) gebrochenen Ringfinger schienen.
Die Rechtfertigung
Als die Mutter die Ärztin darauf anspricht, dass offenbar eine Woche lang der falsche Finger eingegipst worden ist, bessert diese die fehlerhafte Diagnose (kleiner Finger) auf dem Datenblatt kurzerhand per Hand auf „Ringfinger (Rifi)“ aus. Besonders empörend findet Thomas‘ Mutter, dass die Medizinerin keine Notwendigkeit für eine Entschuldigung sieht und den Vorfall mit den Worten kommentiert, damit müsse ein Bursch in seinem Alter leben.
Sie beschwert sich bei der Spitalsleitung, daraufhin wird die Ärztin vom Primar zu einer Stellungnahme aufgefordert. Sie gibt ihren Fehler zwar zu, bezweifelt allerdings, dass dem Patienten dadurch ein Schaden entstanden ist. In den Unterlagen, die die Mutter danach vom Spital ausgehändigt bekommt, ist nur mehr von einem gebrochenen Ringfinger die Rede. Ein Hinweis auf die ursprünglich falsche Diagnose (kleiner Finger) fehlt.