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Patient beschwert sich, Arzt schüchtert ein - Rechtliche Unterstützung

Immer wieder kommt es vor, dass Druck auf Patienten ausgeübt wird, wenn sie Missstände aufzeigen. Die Patientenanwaltschaften bieten in solchen Fällen rechtliche Unterstützung.

Ärztin im Spannungsfeld von Behandlung und Patienteninteressen (Bild: Panchenko-Vladimir_Shutterstock)

Der Fall

Ein Frauenarzt verschreibt Frau W. eine „Minipille“ zur Empfängnisverhütung. Als sie zu Hause den Beipacktext liest, erfährt sie, dass das Medikament von Menschen mit einem hohen Risiko für Thromboembolien nicht eingenommen werden darf. Da Frau W. seit Jahren unter einer schweren Fettstoffwechselstörung leidet, ist sie verunsichert und sucht Rat bei einer zweiten Frauenärztin. Diese bestätigt Frau W., dass sie die Minipille aufgrund ihrer Vorerkrankungen nicht einnehmen darf.

Frau W. beschwert sich bei der Patientenanwaltschaft. Sie weist darauf hin, dass der Frauenarzt keine Fragen zu ihren Vorerkrankungen gestellt und auch kein Interesse an den mitgebrachten Befunden und Operationsberichten gezeigt habe. Er habe sie auch nicht über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt.

Einige Wochen später erhält Frau W. ein einschüchterndes Schreiben eines Rechtsanwaltes, der die Vertretung des Frauenarztes übernommen hat. Darin wird sie aufgefordert, die „kreditschädigenden Behauptungen“ zu widerrufen und die Anwaltskosten in der Höhe von rund 1.000 Euro zu zahlen.

Intervention

Die Patientenanwaltschaft stellt in einem Antwortschreiben an den Anwalt fest, dass eine Beschwerde an die Patientenanwaltschaft niemals den Tatbestand der Kreditschädigung erfüllen könne, da sonst der gesetzliche Auftrag der außergerichtlichen Streitschlichtung nicht erfüllt werden könne. Es müsse Patienten möglich sein, einen Verdacht zu äußern, auch wenn er später im Verfahren nicht bestätigt werde. Zudem handle es sich beim Beschwerdeschreiben von Frau W. an die Patientenanwaltschaft um eine nicht öffentlich vorgebrachte Mitteilung, die einer strengen Verschwiegenheit unterliege.

Ergebnis

Die Patientenanwaltschaft empfiehlt Frau W., den geforderten Geldbetrag nicht zu zahlen und das Ergebnis des Überprüfungsverfahrens abzuwarten.

Fazit

Es kommt immer wieder vor, dass Druck auf Patienten ausgeübt wird, die sich bei der Patientenanwaltschaft beschweren. Auch wenn die Vorwürfe rechtlich völlig substanzlos sind, wirken Schreiben von Rechtsanwälten auf viele Menschen sehr einschüchternd und veranlassen manche dazu, ihre Beschwerde zurückzuziehen.

Die Patientenanwaltschaften unterstützen Bürgerinnen und Bürger in solchen und anderen rechtlichen Fragen.

Patientenanwaltschaft Niederösterreich

Unsere Kooperation mit der Patientenanwaltschaft Niederösterreich

In dieser Rubrik berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befasst sind.

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