Kleineren Spitälern fehlt es bei speziellen Behandlungen häufig an Routine und Erfahrung. Patienten sind deshalb vor dem Eingriff aufzuklären, wie häufig die betreffende Operation ausgeführt wird. Unter Umständen sind „externe“ Spezialisten beizuziehen.
Der Fall
Bei der 37-jährigen Steirerin Karin M. wird ein seltener Schilddrüsenkrebs festgestellt. Nach gesicherter Diagnose erfolgt eine umfangreiche Operation. Dabei werden die gesamte Schilddrüse und auch die Lymphknoten entfernt. Während des Eingriffs kommt es zu einer schweren Verletzung der Rachenwand – ein Riss, der sofort genäht werden muss. Auch der Kehlkopfnerv (Rekurrensnerv) wird beidseitig beschädigt, was im Extremfall bleibende Atemprobleme nach sich zieht. Bei der Patientin muss ein Luftröhrenschnitt vorgenommen werden. Ihre Luftröhre wird im Bereich des Kehlkopfs nach außen geöffnet und ein Kunststoffschlauch eingelegt. Durch die Kanüle kann die Patientin nun ausreichend atmen. Diese lebensnotwendige Maßnahme wird Karin M. ihr Leben lang benötigen.
Intervention
Der Fall wird an die Patienten- und Pflegeombudsschaft des Landes Steiermark herangetragen. Diese stellt fest, dass die Operation aufgrund der Diagnose, der körperlichen Voraussetzungen der Patientin und der mit dem Eingriff verbundenen Risiken für das betroffene Spital keinen Routinefall darstellte. Für eine optimale Behandlung wäre ein aufwendiges medizinisches Management erforderlich gewesen. Auch die chirurgische Herausforderung wird als überdurchschnittlich hoch eingestuft. Weitere Nachforschungen ergeben, dass in der gesamten Steiermark pro Jahr nur etwa 100 Operationen dieser Art durchgeführt werden. Im betroffenen Krankenhaus war es genau eine einzige.
Ergebnis
Im Schlichtungsverfahren stellt der Sachverständige fest, dass die Patientin aufgrund der besonderen Entartung der Schilddrüse und der körperlichen Voraussetzungen eine höhere Wahrscheinlichkeit für eine Komplikation hatte. Das Spital hätte die Patientin vor dem Eingriff darauf hinweisen müssen. Zudem wäre die Zuweisung der Patientin an ein Kompetenzzentrum für Schilddrüsenchirurgie angezeigt gewesen. Der Sachverständige beurteilt die Schädigung des Kehlkopfnervs als typische Komplikation bei Schilddrüsenoperationen; die Verletzung der Rachenwand sei jedoch als ungewöhnliche Komplikation einzustufen. Das gemeinsame Auftreten dieser Komplikationen mit nachhaltiger Dauerfolge sei äußerst selten. In einem Kompetenzzentrum für Schilddrüsenchirurgie wäre die Wahrscheinlichkeit, dass der oben beschriebene Fall eintritt, demnach deutlich geringer gewesen.
Fazit
Bereits seit 2002 fordert die steirische Patientenvertretung mehr Leistungstransparenz der Krankenanstalten (Operationszahlen) für die Patienten. Bei sehr komplexen medizinischen Eingriffen, die exzellentes Können und auch eine aufwendige Technik verlangen, ist eine interdisziplinäre Kooperation mit verschiedenen Fachdisziplinen unverzichtbar.
Erfahrungen aus anderen Ländern (z.B. aus der Schweiz) zeigen, dass sich die Vorgabe von Mindestzahlen bei Operationen positiv auf die Behandlungsqualität, die Komplikationsrate und auch auf die Sterblichkeit auswirkt. Nach Ansicht der steirischen PatientInnen- und Pflegeombudsschaft ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Thema auch die österreichischen Gerichte beschäftigen wird. Seltene, risikoreiche und technisch schwierige medizinische Eingriffe sollten deshalb zwingend nur noch in Leitspitälern mit hohem fachlichen Wissen und entsprechender Ausstattung erfolgen.