Patientenanwaltschaft: Nach der Implantation eines künstlichen Hüftgelenks kommt es zu unerklärlichen Komplikationen. Erst nach mehreren Untersuchungen stellt sich heraus, dass die Gelenk-Komponenten nicht zusammenpassen.
Der Fall: Starke Schmerzen nach Hüftoperation
Bei einer Patientin treten derart massive Probleme mit dem künstlichen Hüftgelenk auf, dass ein Hüftgelenkspfannenwechsel unumgänglich ist. Dieser wird in einer Tiroler Krankenanstalt vorgenommen. Nach dem Eingriff verspürt die Patientin starke Schmerzen im Hüftbereich. In den Folgetagen stellt sich beim Gehen ein "knackendes" Geräusch ein. Die behandelnden Ärzte nehmen zwar radiologische Untersuchungen vor, doch sie finden weder für die Schmerzen noch für das Geräusch eine Erklärung.
Pfanneninlay und Prothesenkopf passten nicht zusammen
Schließlich wird die Patientin in die häusliche Pflege entlassen. Die Beschwerden halten an und einen Monat später sucht die Patientin einen niedergelassenen Facharzt für Orthopädie auf. Dieser veranlasst eine computertomographische Untersuchung. Dabei wird festgestellt, dass das implantierte Pfanneninlay und der Prothesenkopf nicht zusammenpassen. Die Patientin wird wenige Wochen später erneut operiert, dabei werden passende Prothesenkomponenten implantiert.
Die Intervention: Gutachten attestiert Behandlungsfehler
Nach Prüfung des Sachverhaltes anhand der Behandlungsunterlagen konfrontiert die Tiroler Patientenvertretung die Haftpflichtversicherung der Krankenanstalt mit dem Verdacht einer fehlerhaften medizinischen Behandlung. Im Zuge der Verhandlungen einigt man sich auf die Einholung eines fachärztlichen Gutachtens auf Kosten des Versicherers. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine "Verwechslung der Kongruenzgrößen" vorliegt, und attestiert einen Behandlungsfehler.