Manche Ärzte bieten eine „sanfte Koloskopie“ an, bei der man in Tiefschlaf versetzt wird. Doch nicht alle Krankenkassen zahlen diese Leistung.
Der Fall
Die Darmspiegelung (Koloskopie) gilt als „Goldstandard“ bei der Früherkennung von Darmkrebs und wird allen Personen über 50 Jahren empfohlen. Auch Frau M. entscheidet sich für die Untersuchung. Ihr Arzt bietet ihr eine „sanfte Koloskopie“ an, bei der sie vor der Untersuchung in Tiefschlaf (Sedierung) versetzt wird. Er weist Frau M. allerdings darauf hin, dass sie 70 Euro für die Sedierung privat bezahlen müsse. Der Arzt händigt ihr ein Merkblatt aus. Darin wird informiert, dass ihre Krankenversicherung, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA), im Gegensatz zur Wiener Gebietskrankenkasse die Kosten für die Sedierung nicht übernimmt.
Intervention
Frau M. ist empört über diese Ungleichbehandlung und wendet sich an die Wiener Pflege- und Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA). Diese ersucht die Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten (BVA) um eine Stellungnahme.
Ergebnis
In ihrem Antwortbrief erklärt die BVA, dass sie eine Pauschale für die Darmspiegelung bezahle, die auch die Sedierung umfasse. Der Arzt argumentiert jedoch, dass im Tarif zwar die Kosten für das Medikament abgedeckt seien, jedoch nicht die Kosten für eine leitliniengerechte Überwachung des Tiefschlafs durch eine zusätzliche Assistenzperson. Diese Leistung sei nur mit der Wiener Gebietskrankenkasse vertraglich geregelt und müsse daher allen anderen Versicherten privat verrechnet werden.
Fazit
Derzeit gibt es in Österreich keine mit den Kassen vereinbarten verbindlichen Qualitätskriterien für die Vorsorgekoloskopie. Auch bestehen – je nach Krankenversicherung und Bundesland – unterschiedliche Honorierungen. Die Patientenanwaltschaft fordert daher einen in ganz Österreich gültigen Vorsorgevertrag, der jedem Versicherten den Zugang zu einer Darmkrebsvorsorge nach einheitlichen Qualitätskriterien ermöglicht.