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ELGA: Elektronische Gesundheitsakte - Keine Angst vor ELGA

, aktualisiert am

Die elektronische Gesundheitsakte ELGA soll Patientensicherheit und Behandlungsqualität in Österreich verbessern. Kritiker bezweifeln den medizinischen Nutzen und bemängeln den ­Datenschutz. Was steckt tatsächlich in ELGA?

ELGA soll die Sicherheit und die Behandlung von Patienten verbessern ... (Kartoon: Pitter)

Kaum ein Thema im Gesundheitsbereich ist derart umstritten wie die elektronische Gesundheitsakte (ELGA). Die ersten Daten werden nicht vor Mitte 2015 eingespeist, aber bereits jetzt ist eine heftige Debatte über Sinn und Nutzen von ELGA entbrannt.

Datenschutz vs. Patientensicherheit

Ärztevertreter sorgen sich um den Datenschutz und können keine erwähnenswerten Verbesserungen gegenüber dem Status quo erkennen.

Sie bemängeln, dass das Projekt nicht nur hohe Kosten verursache, sondern auch schwer in den ärztlichen Alltag zu ­integrieren sei. Demgegenüber verweisen Gesundheitsministerium und Sozialversicherung darauf, dass ELGA die Behandlungsqualität und die Sicherheit der Patienten verbessern werde.

Vermeidung von Wechsel- und Nebenwirkungen

Als wesentliches Argument für eine umfassende zentrale und zeitnahe Erfassung von Gesundheits- und Behandlungsdaten wird etwa die Vermeidung von gefährlichen Wechsel­wirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten genannt. Tatsächlich nimmt etwa ein Drittel aller Menschen ab 65 Jahren sechs und mehr Medikamente ein. Da am Behandlungs- und Betreuungsprozess in der Regel mehrere Ärzte beziehungsweise Einrichtungen beteiligt sind, geht der Überblick bei der Verschreibung häufig verloren. Dazu kommt noch der Bezug von verordnungsfreien Medikamenten in der Apotheke.

Wirkungsverlust, Krankenhaus oder Tod

Die Folgen sind Wirkungsverluste sowie gefährliche Wechsel- und Nebenwirkungen. Schätzungen des deutschen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zufolge sind Wechsel- und Neben­wirkungen von Medikamenten in Deutschland für bis zu 300.000 Krankenhausaufnahmen im Jahr und für ­Tausende Todesfälle verantwortlich.

Dass die Zahlen so hoch sind, liegt daran, dass bei manchen Präparaten ein hohes Risiko für Wechselwirkungen besteht. Darunter fallen etwa Antithrombosemittel, nicht­steroidale Antirheumatika (z.B. die Schmerz­wirkstoffe Acetylsalicylsäure oder Ibuprofen), Anti­depressiva oder Herz-Kreislauf-Medika­mente. Und genau diese Präparate werden häufig verabreicht.

Lebensgefährliche Kombinationen, Unverträglichkeiten, Allergien

Lebensgefährliche Kombinationen sind etwa Acetylsalicylsäure und das Antidepressivum Citalopram. Ebenfalls hochproblematisch bis lebensgefährlich ist es, wenn bei Verordnungen Allergien beziehungsweise Unverträglichkeiten gegen Medikamente nicht beachtet werden.


- In der Diskussion um ELGA wird oft vor dem gläsernen Patienten gewarnt. Mit ELGA ließen sich aber z.B. Behandlungsfehler von Ärzten transparenter nachweisen. Geht es vielleicht eher um gläserne Ärzte? Lesen Sie dazu den Kommentar von KONSUMENT-Redakteur Bernhard Matuschak: "ELGA - Der gläserne Arzt".

- Wer sich von ELGA abmelden möchte, kann dies direkt auf www.gesundheit.gv.at machen.

Mehrfachverordnungen, Doppeluntersuchungen

Keine Suchfunktion ...

Obwohl die Gefahren hinlänglich bekannt sind, gehen auch in Österreich zahlreiche ­Todesfälle auf das Konto von Neben- und Wechselwirkungen. Eine zentrale Erfassung ärztlicher Verschreibungsdaten sowie der Medikamentenabgabedaten in der Apotheke ist längst überfällig. ELGA ist in der Lage, diese Lücke zu schließen.

Einen Nachteil ­sehen ELGA-Gegner darin, dass das System über keine geeignete Suchfunktion verfügt. Ärzte müssten also alle registrierten Verschreibungsdaten beziehungsweise Medikamentenbezüge in Apotheken (für die eine Vorlage der e-card notwendig ist) auf­rufen und überprüfen. Dies koste Zeit und erschwere den Umgang mit der elektronischen Gesundheitsakte, so die Argumen­tation.

... aber übersichtliche Liste der Medikamente

Was sich teilweise anhört, als müsse sich der Arzt mühsam durch alle Befunde arbeiten, um einen Überblick über die eingenommenen Medikamente zu erhalten, ist in Wahrheit wesentlich unkomplizierter. ELGA sieht vor, dass eine übersichtliche und geordnete, aktuelle Liste der verschriebenen sowie in der Apotheke gekauften Medikamente per Knopfdruck erstellt wird.

Mehrfachverordnungen, Doppeluntersuchungen

Es gibt noch weitere Argumente für eine Erfassung der relevanten Gesundheits­daten. So lassen sich damit auch Mehrfachverordnungen und Doppeluntersuchungen vermeiden. Das bedeutet für alle Beteiligten nicht nur eine Zeitersparnis. Patienten bleiben so von unnötigen untersuchungs­bedingten Belastungen (z.B. Strahlenbelas­tung) verschont. Zudem wird das Gesundheitswesen finanziell entlastet. Derzeit kommt es immer wieder zu verzicht­baren Blutuntersuchungen, Impfungen oder Röntgenaufnahmen.

Datenschutz, Sicherheitsstandards

Unleserliche Handschrift

Eine weiteres Problem, das durch ELGA aus der Welt geschafft werden kann, sind Behandlungsfehler, die aufgrund von unleserlicher handschriftlicher Informationsweitergabe entstehen. Eine Schweizer Studie kam zu dem Ergebnis, dass nur 2 Prozent der Verschreibungen gut leserlich geschrieben waren; bei 42 Prozent war die Schrift mäßig, bei 52 Prozent schlecht und bei 4 Prozent gar nicht entzifferbar. Unleserliche Rezepte und Krankenakten sind für zahlreiche Todesfälle in Spitälern verantwortlich, und auch Apotheker tun sich häufig schwer mit den Hieroglyphen auf den Rezepten.

Datenschutz und Sicherheitsstandards

Kritik an ELGA kommt unter anderem von Datenschützern. So werden etwa die Sicherheitsstandards des Systems infrage gestellt. Sensible Gesundheitsdaten könnten im Falle von Hackerangriffen leicht in falsche Hände geraten, mit nicht absehbaren Folgen für die betroffenen Patientinnen und Patienten. Hier stellt sich dann allerdings die grundsätzliche Frage nach der Sicherheit der elektronischen Datenerfassung.

Dass diese nie hundertprozentig sein kann, be­legen Cyber-Attacken wie jene auf das amerikanische Verteidigungsministerium oder auf Banken – Einrichtungen also, die über höchste Sicherheitsstandards verfügen sollten. Im Übrigen sind Gesundheitsdaten ­bereits jetzt an Orten elektronisch erfasst, die über schwächere Sicherheitsstandards verfügen als in ELGA verbindlich vorgegeben, etwa in Spitälern, Pflegeeinrichtungen oder Privatordinationen.

Zugriff durch Dritte

Ebenfalls moniert wird, dass auch Einrichtungen Zugriff auf die Daten hätten, die mit der Behandlung der Patienten direkt gar nichts zu tun haben, etwa die ELGA-Ombudsstellen oder Widerspruchsstellen wie zum Beispiel Patientenanwaltschaften. Es gilt jedoch auch hier, dass derartige Institutionen nur dann Zugriff auf die Daten haben, wenn sie vom Patienten dazu autorisiert wurden – etwa, wenn der Geschädigte in einem konkreten Fall von einer Patienten­anwaltschaft vertreten werden möchte.

ELGA ist nicht verpflichtend

Der gläserne Patient?

Im Zusammenhang mit ELGA ist immer ­wieder vom gläsernen Patienten die Rede – ein in mehrfacher Hinsicht falsches Bild. Die in ELGA enthaltenen Gesundheitsdaten (etwa Medikamentierung, Labor- und Radio­logiebefunde sowie ärzt­liche beziehungsweise pflegerische Ent­lassungsbriefe von Patienten) sind bereits jetzt bei Gesund­heitsdienste­anbietern wie medizi­nischen Laboren, radiologischen Instituten, Haus- und Fachärzten, Spitälern und teilweise bei Apotheken gespeichert, aber eben nicht ­vernetzt.

Schranken selber einrichten

Die ­Patienten können zudem ­immer selbst entscheiden, wem sie Einblick in ihre ELGA-Daten gewähren. So können etwa auch behandelnde Ärzte bewusst ­ausgeschlossen werden. Zudem kann jeder Patient eine Auswahl jener Daten treffen, die er für seine weitere Behandlung – und nur für diese – offen­legen möchte.

Patienten müssen nicht an ELGA teilnehmen!

Schließlich besteht auch noch die grundsätzliche Möglichkeit des sogenannten ­Opt-out. Das bedeutet, dass man selbst bestimmen kann, ob man an ­ELGA teilnehmen möchte oder nur teilweise – zum Beispiel, indem man nur Einblick in Medikationsdaten geben möchte oder eben gar nicht.

FAQ: Fragen zu ELGA (Teil 1)

Muss ich an ELGA teilnehmen?
Nein. Jeder kann sich von ELGA abmelden. Die Abmeldung kann komplett erfolgen oder nur für Teile des Systems. Die Abmeldung kann jederzeit rückgängig gemacht oder abgeändert ­werden. Auf einen Nachtrag der nicht dokumentierten Daten besteht dann allerdings kein Anrecht.

Wie kann ich mich von ELGA abmelden?
Die ersten Daten fließen 2015 in ELGA ein, abmelden kann man sich bereits jetzt. Auf der Website www.gesundheit.gv.at kann man dies direkt machen beziehungsweise das ­entsprechende Formular aus dem Netz laden; alternativ kann das Formular auch über die ELGA-Serviceline (Tel. 050 124 4411, Montag bis Freitag von 07.00 bis 19.00 Uhr) angefordert werden.

Sind in ELGA alle Gesundheitsdaten beziehungsweise sämtliche Dokumente zu Behandlungen enthalten?
Nein. Fürs Erste werden ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe der Krankenhäuser, Laborbefunde, Radiologiebefunde sowie Medikationsdaten aufgenommen.

Kann ich meine eigenen Daten selbst abrufen?
Ja. Das wird mittels Bürgerkarte oder e-card jederzeit über das ELGA-Zugangsportal www.gesundheit.gv.at möglich sein. Personen, die keinen Computer haben bzw. nicht über einen Internetzugang verfügen, können ihre Daten bei einer der ELGA-Ombudsstellen einsehen, die zum ELGA-Start zur Verfügung stehen werden.

Wer außer mir hat die Berechtigung, meine Daten einzusehen?
Nur im ELGA-Gesetz definierte Gesundheitsanbieter, die zur Geheimhaltung verpflichtet sind, dürfen Ihre Daten einsehen. Im Wesent­lichen sind dies die behandelnden Ärzte, die aufgesuchten Apotheker, Spitäler und Pflegeeinrichtungen. Ebenfalls dazu berechtigt sind vom Patienten autorisierte ELGA-Ombudsstellen oder Widerspruchsstellen wie etwa Patientenanwaltschaften.

Kann ich entscheiden, welche meiner Daten eingesehen werden können?
Ja. Jeder hat Zugriff auf seine Daten und kann darüber bestimmen, welche eingesehen werden können. So können etwa einzelne Befunde ausgeblendet werden.

Kann ich entscheiden, wer meine Daten einsehen darf?
Ja. Auch einzelne Ärzte, Krankenhäuser oder Apotheker, bei denen man aktuell in Behandlung beziehungsweise Kunde ist, können per Widerspruch von der Einsichtnahme ausgeschlossen werden.

FAQ: Fragen zu ELGA (Teil 2)

Sehe ich, wer auf meine Daten zugegriffen hat?
Ja. ELGA zeigt an, wer welche Daten ange­sehen hat.

Werden ELGA-Daten auf meiner e-card gespeichert?
Nein. Die e-card dient lediglich als Schlüsselkarte, die den Zugriff auf ELGA-Daten ermöglicht.

Haben Versicherungen, Amtsärztinnen/Amtsärzte oder Arbeitgeber Zugriff?
Nein. Weder Ärzte, die für Behörden oder Ver­sicherungen tätig sind (z.B. Amtsärzte oder der chefärztliche Dienst der Krankenkassen), noch Arbeitsmediziner haben Zugriff auf ELGA-Gesundheitsdaten. Diese Daten dürfen weder von Versicherungen noch vom Arbeitgeber, von dessen Angestellten (z.B. Betriebsarzt, ­Personalbüro) oder dessen Dienstleistern (z.B. Personalberater) verlangt oder abgefragt werden. Bei Verstößen sind sowohl entsprechende Verwaltungsstrafen als auch Sanktionen nach dem Strafgesetzbuch vorgesehen.

Wie lange haben Berechtigte Zugriff auf meine Daten – warum länger, als mein Besuch dauert?
Ärzte, Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen haben grundsätzlich 28 Tage ab Nachweis des Behandlungs- oder Betreuungsverhält­nisses (z.B. durch Stecken der e-card in der Ordination) Zugriff auf die Daten. Danach er­lischt die Zugriffsberechtigung und wird erst bei erneutem Nachweis des Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses wieder aktiv. Der Zeitraum von 28 Tagen ist für den Abruf weiterer Informationen zum konkreten Behandlungs- oder Betreuungsfall gedacht (z.B. wenn nach einem Krankenhausaufenthalt noch Befunde ausständig sind). Für Apotheken gilt eine auf zwei Stunden befristete Einsichtsmöglichkeit für die Medikationsdaten.

Kann ich die Fristen zur Einsichtnahme verändern?
Ja. Die Zugriffsfristen können beliebig verkürzt oder mit dem Einverständnis der berechtigten Gesundheitsanbieter auf bis zu ein Jahr verlängert werden. Das kann beispielsweise beim Vertrauensarzt sinnvoll sein.

Muss ich für ELGA etwas bezahlen?
Nein. Für die Versicherten ist ELGA kostenfrei.

Zusammenfassung

  • Wechselwirkungen. Vor allem ältere Patienten nehmen häufig mehrere Medikamente ein. Da diese meistens von verschiedenen Ärzten verschrieben werden, kommt es immer wieder zu lebensbedrohlichen Kombinationen. Eine zentrale Erfassung aller verschriebenen bzw. in der Apotheke gekauften Medikamente kann gefährliche Wechselwirkungen verhindern.
  • Datenschutz. Es ist gesetzlich festgelegt, wer Einblick in die ELGA-Daten hat. Bei Missbrauch drohen Strafen. Zudem hat jeder Patient die Möglichkeit, den Zugriff auf seine Daten zu beschränken. ELGA ist so sicher vor unbefugtem Zugriff wie andere Systeme auch. In jedem Fall sind die Daten dort sicherer als etwa im Computer einer Arztordination.
  • Der gläserne Patient. Vielfach wird gegen ELGA mit dem Bild des gläsernen Patienten Stimmung gemacht. Wer jedoch tatsächlich gläsern wird, das ist der Arzt, da sich Behandlungsfehler leichter nachweisen lassen.

Leserreaktionen

Nachteile überwiegen

Um die vorgesehenen Möglichkeiten der Reglementierung des Zugriffs zu nutzen, muss man eine gewisse Versiertheit im Umgang mit dem PC haben. Die haben aber viele nicht, aus welchen Gründen auch immer.

Unnötige Doppeluntersuchungen vermeide ich als mündiger Patient schon seit Jahrzehnten. Dafür brauche ich ELGA nicht. Außerdem birgt die prinzipielle Verhinderung von Doppeluntersuchungen die Gefahr, dass man in schwierigen Fällen keine unbeeinflusste Zweitmeinung einholen kann. Mir hat eine solche Zweitmeinung schon einmal sehr geholfen und Schlimmes verhindert.

Ich mache mir auch KEINE Illusionen über die angebliche Datensicherheit: WENN eine Versicherung, ein Betrieb oder sonst jemand ein dringendes Interesse an den Daten hat, dann – da bin ich sicher – kommt er auch an die Daten heran, egal welcher Sicherheitsstandard gilt. NSA, zur Erinnerung. Ich vertraue meinen behandelnden Ärzten – die Letztentscheidung über die vorgeschlagenen Maßnahmen habe aber ich.

Man kann auch den Zugriff für manche Ärzte sperren. Das stimmt sicher. Aber: Viele werden sich nicht trauen, irgendeinem der behandelnden Ärzte einen Zugriff zu verweigern. Wie sollte er sich denn diesem Arzt gegenüber dafür rechtfertigen? Es ist auch ganz und gar nicht ausgeschlossen, dass z.B. eine Sprechstundenhilfe, die ja die e-Card bekommt, Einsicht in die Befunde etc. hat. Ich unterstelle niemanden eine böse Absicht. Aber dies ist absolut möglich. Die Befürchtung, dass der Arzt durch das Durchsuchen der Datenbank NOCH weniger Zeit für den Patienten hat, ist auch nicht von der Hand zu weisen.

Es ist mir auch ausgesprochen suspekt, dass von offizieller Seite ausschließlich die Vorteile gepriesen werden. Es wird nicht einmal zugegeben, dass es Schwachstellen, Nachteile und „Gefahren“ geben kann. Auf unserer Welt gibt es NICHTS, das nicht Vor- UND Nachteile hat! Wo liegt die Begründung für diese einseitige Darstellung? Ich lehne die Aussage, dass durch ELGA eine bessere Behandlung stattfinden kann, als zumindest teilweise unrichtig ab. Im Falle eines Unfalls z.B. haben die Behandelnden gar keine Zeit, sich erst die Befunde im Internet anzusehen.

Ich glaube, dass ELGA eine Hilfe für Personen darstellt, die all ihre gesundheitsbezogenen Informationen nicht überblicken können oder wollen. Ich bin allerdings froh über die Abmeldemöglichkeit. Ich habe sie umfassend genützt. Für mich überwiegen die Nachteile die Vorteile bei weitem.

User "Giftzwerg"
(aus KONSUMENT 7/2014)

Halbwegs objektiv

Danke für diese sachliche, umfassende und leicht verständliche Übersicht über die geplante elektronische Gesundheitsakte. Und soweit ich den KONSUMENT kenne, ist diese Info auch halbwegs objektiv.

User "dokrauch"
(aus KONSUMENT 6/2014)

Licht und Schatten

Sie haben das sehr gut auf den Punkt gebracht. Natürlich gibt es ein „Datenschutzrisiko“, das aber im Design schon sehr ausführlich berücksichtigt wurde. Daher ist das tatsächliche Risiko wohl deutlich gesenkt worden. Dass mit ELGA tausende Menschenleben – pro Jahr – gerettet werden können, sollte das Restrisiko beim Datenschutz wohl mehr als deutlich aufwiegen. Auch wenn es nur 100 gerettete Leben sind. Eigentlich ist es eine Sauerei, dass das bei der Diskussion unter den Tisch fallen gelassen wird.

Eine andere Sorge ist wohl, dass mehr Transparenz in unser Gesundheitssystem kommt. Zum Teil sicher berechtigt, wie man aus anderen Bereichen weiß, wenn nur mehr Kennzahlen zählen – aber wie immer, hängt es davon ab, was wir daraus machen. Aber durch mehr Transparenz können wohl die Kosten optimiert und sinnlose Mehrgleisigkeiten reduziert werden. Ganz zu schweigen davon, dass eine sinnvolle Vernetzung der Erkenntnisse erfolgt.

Wie immer, wo es Licht gibt, gibt es auch Schattenseiten. Wir müssen damit umgehen (lernen).

User "luchse"
(aus KONSUMENT 6/2014)

Zum Vergessen

ELGA ist derzeit zum Vergessen, weil es keine Suchfunktion gibt; ich muss als Arzt daher alle Befunde auf Punkt und Beistrich lesen,

  • damit ich sicher bin, keinen Hinweis auf eine Allergie zu übersehen (und dann haftbar gemacht zu werden), das Fragen eines (nicht dementen) Patienten nach Allergien reicht nicht mehr! Wie viel Zeit dann zu Gespräch und Behandlung eines Patienten bleibt, kann man auch in den Spitälern und Pflegeheimen bei den Schwestern sehen – früher betreuten diese Patienten, jetzt Computer.
  • weil jeder Patient auch einzelne Medikationen streichen lassen kann aus der Dokumentation und die Interaktionsüberprüfung und die von Ihnen angesprochenen (tödlichen) Behandlungsfehler weiterhin vorkommen werden, weil die Dokumentationen unvollständig sind.
  • weil die vielen Millionen in Entwicklung und Erhalt der ELGA-Infrastruktur (die, das sei jetzt schon prophezeit, zu keinen wirklichen Einsparungen führen wird) besser in die Modernisierung der Verrechnungspositionen fließen sollten (es geht dabei NICHT um mehr Geld, sondern um zeitgemäße Betreuung).
  • weil die Behauptung der Zuständigen und des Ministers, dass die Daten absolut sicher wären, einfach lächerlich ist.

Dr.med.univ. Merten Gareiß
Arzt für Allgemeinmedizin
Lilienfeld
(aus KONSUMENT 6/2014)

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