Samsung Electronics Austria: Smartwatch defekt - Geld zurück
Samsung wollte für eine mangelhafte Smartwatch keine Gewährleistung übernehmen.- Wir konnten helfen.
Samsung wollte für eine mangelhafte Smartwatch keine Gewährleistung übernehmen.- Wir konnten helfen.
Garantie oder Gewährleistung? Unternehmen dürfen die Kosten für die Prüfung nicht auf den Kunden abwälzen.
Der VW ist neu, aber das Navi mit den TomTom-Karten funktioniert nicht. Eine Gesetzeslücke nervt.
Hier zeigen wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um wenig kulante Unternehmen wie z.B. Apple, Opel oder Nintendo.
Das Unternehmen hat nur unzureichend auf Gewährleistung und Garantie hingewiesen.
"In Geschäften lese ich sehr oft bei verbilligter Abverkaufsware „Vom Umtausch ausgeschlossen“. Was ist aber, wenn z.B. ein Kleidungsstück dann vielleicht doch nicht passt oder schadhaft ist?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Maria Ecker, MA.
Nicht alles, was am Weihnachtsabend auf dem Gabentisch liegt, erfreut die Beschenkten. Was tun, wenn das Geschenk nicht passt, nicht gefällt oder nicht funktioniert?
"Ich habe eine Waschmaschine gekauft, die von Beginn an nicht funktioniert hat. Ich wollte sie gegen eine neue funktionierende eintauschen. Der Händler jedoch bestand auf Reparatur – und argumentierte mit Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Ich hätte aber bei Kauf einer neuen Waschmaschine gerne ein neues Gerät gehabt, kein repariertes. War das Vorgehen des Verkäufers in Ordnung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Manfred Aumann.
Der neue LTE-Cube der Post hält längst nicht das, was er verspricht. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Das neue Handy ist längst nicht so robust, wie im Internet beworben. Nach einem Jahr ist es defekt, Proshop ApS will dem Konsumenten zunächst seine Gewährleistungsrechte verwehren. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Reinhold Schranz betreut.
Wozu für längere Garantie zahlen, wenn das Unternehmen wenig Gegenleistung erbringt? Wir haben erfolgreich geklagt.
Die gekaufte Gitarre wies erhebliche Mängel auf. Der Besitzer forderte Klangfarbe auf, das Instrument zu reparieren. Dann passiert wochenlang nichts ... - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Karina Meister betreut.
"Gerät in Garantie instand gesetzt" - trotz 51 treuen Dienstjahren kam der Föhn nicht ins Museum.
Hier zeigen wir wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um ein smartes Spiel von Ravensburger, die dazugehörige App gibt es allerdings nicht mehr.
Frau K. ist enttäuscht. Ein halbes Jahr nach Kauf des neuen Fernsehers ist dieser defekt. Sie verlangt Reparatur und wartet dann wochenlang vergeblich. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Karina Meister betreut.
Herr Pinter will von seinem Recht auf Gewährleistung Gebrauch machen und bittet Universal Versand den defekten Akkustaubsauger zu reparieren. Das Paket sei allerdings nie angekommen, so das Unternehmen. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Irene Randa betreut.
Hier zeigen wir wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um das "Garantie Plus"-Paket bei Universal Versand GmbH.
Das neue iPhone hatte einen Pixelfehler. Die Kundin bekam aber nur ein überholtes Gebrauchtgerät. Wir klagten und konnten helfen.
Als sich Herr Kolbeck wegen einer schadhaften App an Apple wendet, verweisen ihn diese lediglich an den Hersteller. Doch was ist mit seinem Recht auf Gewährleistung? - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Maria Semrad betreut.
Ein Kunde besteht auf sein Recht auf Gewährleistung, als der Tragegriff seines Staubsaugroboters bricht. Anfangs zeigt sich Amazon.de noch kooperativ, doch dann bricht der Griff erneut, es antwortet niemand mehr.
Rund 50 % aller Anfragen, die 2017 in der VKI-Beratung eingingen, betrafen das Konsumentenrecht. Besonders häufig: Gewährleistung und Garantie bei elektronischen Geräten und Elektrogeräten.
"Ich habe bei einer Firma Dachschindeln bestellt, die von einem Dachdecker fachmännisch verlegt wurden. Nach ca. 6 Monaten machten sich mehrere Mängel bemerkbar. Jetzt stellt sich heraus, dass die Firma mittlerweile in Konkurs ist. Was kann ich machen?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Maria Ecker, MA.
Hier zeigen wir wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um unsportliches Verhalten von Runtastic GmbH bei einem Gewährleistungsfall.
Eine Reparatur in der Gewährleistungsfrist ist kostenlos, aber E-tec verlangte 100 €. "Unzulässig" urteilte das Oberlandesgericht Linz.
Online-Shopping erleichtert den Einkauf - auch jenseits der österreichischen Grenzen. Was aber, wenn bei Käufen im Internet etwas schief geht? Hier finden Sie Tipps unserer VKI-Rechtsexperten.
Sehr schnell löste sich bei einem neuen Schuh die Sohle ab - ein Fall für Gewährleistung. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Maria Ecker betreut.
"Ein Fall für KONSUMENT": E-Tec möchte Geld für Reparatur und informiert nicht über Gewährleistung.
Adventzeit: Eingeleitet wird der weihnachtliche Konsumwahn durch Lockangebote zum Black Friday und Cyber Monday. Eine Navigationshilfe.
"Ein Fall für KONSUMENT": Ein Sharp-Fernseher - im Oktober gekauft, im Jänner kaputt und dann noch Ärger bei Reparatur und Rückgabe. Wir konnten helfen.
"Nach dem Kauf eines Gymnastikballs kam ich zu Hause drauf, dass er deutlich von dem auf der Verpackung angegebenen Durchmesser abwich und für Erwachsene zu klein war. Meine Reklamation wird vom Händler zwar anerkannt und er stimmt einer Rücknahme zu. Er bietet mir aber kein Bargeld an, sondern nur eine Gutschrift, weil der Ball preisreduziert war. Muss ich das akzeptieren?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Mag. Maria Ecker.
"Ein Fall für KONSUMENT": Das Samsung Galaxy S 6 war schon beim Kauf defekt. Wir erklärten Saturn das Recht des Kunden auf Gewährleistung. Das hat genützt.
"Ein Fall für KONSUMENT": TEXT TEXT
"Wenn bei einem neu gekauften Produkt ein Mangel auftritt, kann man dann zwischen Gewährleistung und Garantie wählen?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Dr. Beate Gelbmann.
"Bei unserem 2013 errichteten Mehrfamilienhaus löst sich die Alu-Außenverkleidung der Fenster und Balkontüren auf. Die Hausverwaltung meint, die Gewährleistung dafür sei abgelaufen sei. Wie ist die rechtliche Situation?"
"Ein Fall für KONSUMENT": Die neue Waschmaschine beschädigte Kleidungsstücke, 500 Euro Schaden. Wir intervenierten bei Elektro Haas.
"Ein Fall für KONSUMENT": Das neue Gerät war defekt. Red Zac wollte die gesetzliche Gewährleistung vermeiden.
"Bei meinen Geschirrspültabs scheint mir, dass die Reinigungswirkung nachlässt. Haben die ein Ablaufdatum?" - Leser fragen, unsere Experten antworten – hier Ing. Konrad Brunnhofer.
"Ein Fall für KONSUMENT": Billiger Tisch, etliche Mängel; neuer Tisch, neue Mängel.
"Gibt es eine Verpflichtung der Hersteller, für einen bestimmten Zeitraum Ersatzteile für ihre Produkte auf Lager zu haben?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort.
Geräteversicherungen sind im Vergleich zum Preis des versicherten Gegenstandes teuer. Zahlreiche Leistungsausschlüsse und Selbstbehalte schmälern die Chancen auf Schadenersatz.
"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um eine Sony-Playstation 4, gekauft bei Müller.
Verjährt ein Streitfall, ist juristisch kaum mehr etwas zu machen. Das gilt auch beim VW-Abgasskandal. Nun haben auch Österreichs VW-Händler auf Verjährung verzichtet. Kunden behalten ihre Chance.
"Ein Fall für KONSUMENT": Der Akku des Dyson-Staubsaugers machte zu schnell schlapp. Stollhofer tauschte das Gerät gegen ein anderes aus.
"Ein Fall für KONSUMENT": Ein Paar hatte über airberlinholidays.com eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Reiseveranstalter war Holidays.ch AG. Das Zimmer war kalt, fast noch eine Baustelle.
Die Hersteller von Weißware rühmen sich, dass ihre Produkte eine halbe Ewigkeit halten. Doch selbst für eine bloß fünfjährige Garantie muss man extra zahlen. Trauen die Unternehmen ihren eigenen Werbesprüchen nicht?
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