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Universal Versand GmbH - Defekter Akkusauger: Geld zurück

Herr Pinter will von seinem Recht auf Gewährleistung Gebrauch machen und bittet Universal Versand den defekten Akkustaubsauger zu reparieren. Das Paket sei allerdings nie angekommen, so das Unternehmen. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Irene Randa betreut.

Herr Pinter hatte bei Universal Versand einen Dyson Akkusauger um 173 € erstanden. Rund ein halbes Jahr später war das Gerät defekt und Herr Pinter schickte es an Universal Versand zur Reparatur. Als das Unternehmen längere Zeit nicht reagierte, urgierte er.

"Paket nie angekommen"

Das Paket sei nie angekommen, hieß es. Laut Post war das Paket aber zwei Tage, nachdem Herr Pinter es aufgegeben hatte, vom Adressaten übernommen worden. Wir forderten in unserem Interventionsschreiben von Universal Versand, Herrn Pinter das Gerät entweder repariert zurückzuschicken oder ihm einen neuen Akkusauger zukommen zu lassen.

Gewährleistung: Gutschrift aufs Kundenkonto

Die Reparatur werde laut Hersteller noch etliche Tage dauern, antwortete das Unternehmen und bat um Mitteilung, ob Herr Pinter die Reparatur abwarten oder den Vertrag rückabwickeln möchte. Herr Pinter entschied sich für die Rückabwicklung und eine Gutschrift auf seinem Kundenkonto.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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