Frau Graumanns Tochter hat das Studium abgeschlossen. Die Mutter freut sich, lässt sich nicht lumpen und kauft ihr ein neues Auto. Bei Porsche Inter in Wiener Neustadt werden sie fündig und erwerben einen VW T-Cross 1.0 TSI Blue Motion. Lieferzeit: etwas über sechs Monate, Preis: etwas unter 30.000 Euro.
VW: Elektronikausfall bei Neuwagen - Auto zurück, Geld zurück?
Beim nagelneuen VW spinnen Bildschirm, Multimedia und Elektronik. Drei Software-Updates bringen nichts. Wir konnten helfen.
Kein Navi, kein Radio
Nach einigen Monaten die ersten Schwierigkeiten: „Der Bildschirm (Infotainmentsystem) funktioniert teilweise nicht und es kommt zum Ausfall der Elektronik, ähnlich wie bei einem Wackelkontakt. Die Verkehrszeichenerkennung und der SOS-Notruf fallen teilweise aus. Es ist nicht möglich, das Handy kabellos mit dem Auto zu verbinden.“ Also kein Navi, kein Radio, … Außerdem berichtet die Fahrerin von einer automatischen Vollbremsung auf freier Strecke - ohne Grund, wie sie erklärt. Sie entkommt nur sehr knapp einem Unfall.
Drei Software-Updates in der Gewährleistung
Es folgen drei Werkstättenbesuche, drei Software-Updates im Rahmen der Gewährleistung – aber das Problem besteht weiterhin. Uns liegt das Fehlerprotokoll des ÖAMTC vor; es zieht sich über sechs Seiten. Beachtlich für ein neues Auto. Frau Graumann: „Bei jedem dieser Autohändler hören wir, dass das Problem bekannt sei. Trotzdem konnte es nirgendwo gelöst werden.“ Porsche Inter schreibt wiederum, dass sie, und da beziehen sie sich auf den dritten Reparaturversuch, das System geprüft und mit der aktuellen Software abgeglichen und dann an die Kundin ausgefolgt haben – „ohne feststellbaren Mangel“.
Rücktritt vom Kauf?
Wir intervenieren bei Porsche Inter und fordern für die Kundin den Rücktritt vom Kauf. Hat nämlich ein Produkt einen verborgenen Mangel, und das hier ist ein schwerer Mangel, dann haben Kund:innen einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung – in der Regel Reparatur. Gelingt die nicht, haben Betroffene Anspruch auf Vertragsauflösung (früher hieß das „Wandlung“). Also Auto zurück, Geld zurück.
Bild: VKI
Unsere Juristin Theresa Aichner, LL.M. hat den Fall betreut.
Sollten Sie ein ähnliches Problem haben, wenden Sie sich an vki.at/beratung
KONSUMENT: Wie ist die Sache ausgegangen?
Aichner: Porsche hat eine Auflösung des Vertrags oder eine Behebung der Mängel in Aussicht gestellt. Im vierten Anlauf haben sie dann den Fehler erfolgreich behoben. Die Konsumentin war damit zufrieden. Es gab am Ende also keine Vertragsrückabwicklung.
Wie viele Reparaturversuche muss man akzeptieren, ...
... bevor man die Vertragsauflösung fordern kann?
Aichner: Die Vertragsrückabwicklung – also Ware zurück, Geld zurück - kann man als Konsument:in schon nach einem ersten gescheiterten Reparaturversuch fordern.
Manche Firmen verlangen ein Nutzungsentgelt. Ist das rechtens?
Aichner: Ja. Bei einer Vertragsrückabwicklung kann Porsche ein Nutzungsentgelt verlangen bzw. auf den Kaufpreis anrechnen. Die Höhe muss im Einzelfall festgestellt werden, etwa durch ein Sachverständigengutachten. Wenn man sich nicht einigen kann und die Sache geht vor Gericht, dann liegt die Höhe im richterlichen Ermessen.
Porsche spricht in seiner Stellungnahme von „Rückkauf“ ...
... Ist das ein neues Hintertürl?
Aichner: Der Begriff „Rückkauf“ vermittelt, dass es sich um eine Lösung handelt, die das Unternehmen großzügig in Aussicht stellt. Es ist anders. Sie müssen. Bei so einem schweren Mangel hat die Kundin einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung.
VW Software Update Probleme: Ursachen und Bestätigungen
https://www.vw-club-sauerland.de/vw-software-update-probleme-ursachen-und-bestatigungen/

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