Eine OMV-Tankstelle in Innsbruck „Mein Freund hat mir an der Tankstelle Blumen gekauft“, berichtet uns Frau Pircher. „Bei der Übergabe war der Kopf einer Rose abgefallen. Ich habe die Blumen sofort ins Wasser gestellt.“
OMV-Tankstelle: fauliger Blumenstrauß - Reklamation
Geruch. Ein Blumenstrauß macht nach dem Kauf zu Hause einen sehr schlechten Eindruck. Wir informieren, welche Rechte Sie haben.
Die Blumen stinken
Die Konsumentin berichtet weiter: „Zu Mittag bemerke ich, dass die Blumen stark stinken. Ich reiße die Verpackung auf und ein weiterer Rosenkopf ist abgefallen, da er bereits faul war. Der ganze Blumenstrauß hat einen unangenehmen, fauligen Geruch, als wäre er schon mehrere Tage alt.“ Die Kundin bringt den Strauß zur Tankstelle zurück.
Keine Rückgabe, kein Austausch
Das Personal, so stellt es Frau Pircher dar, lehnt Rückgabe und Austausch ab: Die Verpackung sei aufgerissen. Sie würden auf den Kosten sitzen bleiben. Und „innerhalb von vier Stunden können Blumen, die gerade gekauft wurden, nicht faulen“ – das sei unmöglich.
Blumenstrauß ins Auto gelegt
Frau Pircher: „Ich habe zur Kassiererin gesagt, dass ich gerne das Geld zurück hätte. Hatte keine Lust mehr auf Blumen, weil die gestunken haben.“
Wir informieren die OMV-Tankstelle. Die Sicht der Leiterin sieht etwas anders aus. „Der Strauß wurde um 8 Uhr von einem Herrn gekauft. Der hat sich laut Kamera die Blumen genau angeschaut und zwischen zwei Sträußen gewählt. Danach hat er die Blumen in sein Auto gelegt (es stand in der Sonne) und noch eine Zeit neben dem Auto verweilt."
"Geld zurückgefordert"
"Frau Pircher ist dann um 13:30 Uhr in die Tankstelle gekommen und hat meiner Mitarbeiterin den völlig zerlegten Strauß zur Kassa gelegt und das Geld zurückgefordert. Ich habe dann der Dame erklärt, dass es schwierig ist, nachzuvollziehen, was mit diesen Blumen passiert ist. Die anderen Sträuße waren alle in Ordnung.“
"Anspruch auf mängelfreie Ware"
Unsere Juristin, Mag.a Ruth Haas, zur Rechtslage: „Käufer:innen haben Anspruch auf eine mängelfreie Ware. Gibt es einen Mangel, können sie die Herstellung des mangelfreien Zustands verlangen – in der Regel Reparatur oder Austausch. Wird dies verweigert oder gelingt dies nicht, so hat der:die Konsument:in (§ 20 Abs 4 VGG) Anspruch auf Preisminderung oder Auflösung des Vertrags. Ware zurück, Geld zurück.“ Lesen Sie unseren Artikel zur Gewährleistung.
"... dann kann sie ihn gerne abholen.“
Haas: Von einem gekauften Blumenstrauß könne man erwarten, dass keine Fäulnis vorhanden sei und die Blumen mit korrekter Handhabung eine Lebensdauer von zumindest wenigen Tagen aufweisen. Ein so rascher Qualitätsverlust des Blumenstraußes kann nicht auf falsche Handhabung zurückgeführt werden. Deshalb ist von einem Mangel beim Kauf auszugehen.
Anspruch auf neuen Strauß
Die OMV-Tankstelle schreibt daraufhin: „Die Kundin hat auf der Rückzahlung von 17,99 Euro bestanden und wollte keinen neuen Strauß. Wenn es das Gesetzt so sieht, dass sie Anspruch auf einen neuen Strauß hat, dann kann sie ihn gerne abholen.“
Sollten Sie ...
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