Herr Summer kauft beim deutschen Händler pearl.at einen gebrauchten Laptop. Es handelt sich um ein generalüberholtes Lifebook E736 von Fujitsu mit, so steht es auf der Rechnung, Windows 11. Dieses Windows 11 Home wurde am 23.5.2023 installiert.
Pearl.at: Gebrauchtes Notebook - Kein Windows-Update
Nach dem Kauf eines gebrauchten Notebooks war dem Kunden kein Update auf die neueste Version von Windows 11 möglich. Wir konnten helfen.
„Ihre Version hat das Dienstende erreicht“
Pearl: "Neuere Software nicht mit Hardware kompatibel"
Der Konsument prüft dann mit dem PC Health Check, ob der Computer für ein Update von Windows 11 geeignet ist. Nein, er ist nicht geeignet, denn „Ihre Version hat das Dienstende erreicht“. Herr Summer ersucht den Händler um - Zitat - „Austausch gegen einen Laptop, der wirklich Windows 11 kann.“ Das Pearl-Kundenservice sieht das recht entspannt und lehnt ab: „Ein Update des Betriebssystems kann nicht immer gewährleistet werden“, lässt es den lästigen Kunden wissen.
"Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung“
Und Pearl weiter: „Dies beeinträchtigt jedoch nicht die Funktion des Gerätes. Ähnlich wie bei Smartphones kann es vorkommen, dass neuere Software nicht mehr zu der Hardware kompatibel ist und deswegen ein Update nicht durchgeführt werden kann. Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.“
Gesetzliches Recht auf Gewährleistung
Dr. Jakob Zarari ist Jurist im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Für ihn sieht die Sache anders aus: Ein Laptop ist ein Produkt mit digitalen Elementen. Auch bei ihnen gilt das gesetzliche Recht auf Gewährleistung. Bei der Gewährleistung müssen Verkäufer Mängel, die bei der Übergabe schon vorhanden waren, beheben. In der Regel geht das über Reparatur oder Austausch.
Gewährleistung schließt Software-Updates ein
Was Pearl vergessen hat: Seit 1.1.2022 gilt eine erweiterte Gewährleistung. Sie schließt auch den Anspruch auf regelmäßige Software-Updates ein (§ 7 Verbrauchergewährleistungsgesetz – VGG § 7 Abs 2 Z 2). Nun ist seit dem Notebook-Kauf nicht viel Zeit vergangen; es gilt also noch Gewährleistung. Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung verjähren nach zwei Jahren plus drei Monaten (§ 28 Abs.1 VGG).
Wir erklären Pearl die Rechtslage
Über das EVZ in Deutschland erklären wir dem deutschen Anbieter die Rechtslage. Erfolgreich. Pearl lenkt ein: „Die Überprüfung führte zu dem Ergebnis, dass wir in den nächsten Tagen einen hochwertigen Laptop, welcher mit einem Prozessor höherer Generation bestückt ist, zusenden."
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Gerät auch viel zu teuer
blex4, 6. Juli 2026, 20:07