Trägt der Konsument keine Schuld am Defekt des neuen Gerätes, muss es der Händler kostenlos austauschen. - Diesen Fall hat Mag. Lukas Eschlböck betreut.
Frau Klein hatte Ende 2019 bei Saturn Gerasdorf ein Samsung-TV-Gerät um 462 € plus fünfjährige Garantieverlängerung um 70 € erstanden. Sie transportierte das Gerät vorsichtig nach Hause.
Defekt wegen Displayschäden
Als sie es auspackte, entdeckte sie, dass das Display beschädigt war. Und als sie den Fernseher einschaltete, waren am Display lediglich Streifen zu sehen. Sie hatte ein defektes Gerät erhalten. Auf ihre Reklamation hin hieß es von Saturn, dass eine Displaybeschädigung nicht im Rahmen der Garantie behoben werden könne.
Austausch wegen Gewährleistungspflicht
Wir wiesen Saturn auf die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung hin. Das Unternehmen reagierte vorerst nicht, sagte dann aber den Austausch des Gerätes zu.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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