Die Windschutzscheibe hatte sich gelockert, die Neuwagengarantie war seit vier Monaten abgelaufen und eine Sondergarantie deckte das Problem nicht ab.
Kulantes Verhalten von Unternehmen ist ein heikles Thema, das wir in den vergangenen KONSUMENT-Ausgaben an dieser Stelle schon mehrfach angesprochen haben.
Es handelt sich für alle Beteiligten um eine Gratwanderung. Die Tatsache, dass es abseits der Gewährleistung keine rechtliche Verpflichtung zur Kulanz gibt, steht in Konkurrenz zu einer gewissen Erwartungshaltung – und zwar speziell jener Kunden, die bewusst Qualitätsprodukte namhafter Hersteller kaufen. Irritierend sind in diesem Zusammenhang jene Fälle, in denen Unternehmen am Ende doch noch Entgegenkommen zeigen – aber offenbar vor allem deshalb, weil die Betroffenen die Eigeninitiative ergriffen und nicht lockergelassen haben. Ein solches Beispiel haben wir auch diesmal ausgewählt.
jung&smart-Garantie ...
Herr Wallner kaufte Mitte 2018 in Deutschland einen etwas mehr als ein Jahr alten, gebrauchten Smart fortwo. Das Fahrzeug wurde ordnungsgemäß nach Österreich importiert. Auf der Rechnung war unter dem flott klingenden Namen jung&smart eine Garantie ausgewiesen, deren zweijährige Gültigkeit mit dem Lieferdatum begann. Diese Garantie würde also über den Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung bzw. der vom Hersteller gewährten Neuwagengarantie hinaus gültig sein. Herr Wallner hatte das Gefühl, dass er, in dieser Form abgesichert, recht entspannt unterwegs sein konnte.
... deckte gelockerte Windschutzscheibe nicht ab
In weiterer Folge ließ er den Jahresservice in einer heimischen Vertragswerkstätte durchführen. Wenige Monate später stand das Auto allerdings wieder dort. Während der Fahrt waren plötzlich laute Pfeifgeräusche aufgetreten. Es stellte sich heraus, dass die Windschutzscheibe sich gelockert hatte. Herr Wallner wurde darauf hingewiesen, dass man erst beim Ausbau feststellen könne, ob es sich um die original verbaute Scheibe handle. Sollte dies nicht der Fall sein, werde die jung&smart-Garantie keine Kosten übernehmen.
Glücklicherweise stellte sich heraus, dass es die Originalscheibe war. Die Angelegenheit schien erledigt zu sein – war es aber nicht. Die Neuwagengarantie war seit vier Monaten abgelaufen, von der weiterhin aufrechten jung&smart-Garantie war das aufgetretene Problem aber nicht gedeckt.
Teil des Schadens doch noch übernommen
Herr Wallner wollte sich damit nicht zufriedengeben. Er setzte sich mit der in den Niederlanden angesiedelten Kundenbetreuung der Daimler AG (als Inhaberin der Marke Smart) in Verbindung. Es brauchte einige Wochen und mehrere Telefonate, bis Daimler doch noch einlenkte und unter dem Titel „Sonderkulanz“ die Übernahme eines Teils der Reparaturkosten zusagte. Konkret waren es 264 von rund 510 Euro.